Ipf- und Jagst-Zeitung

Schaustell­er bekommen finanziell­e Hilfe

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AALEN (an) - Auch in diesem Jahr können Weihnachts­märkte nicht stattfinde­n. Der wirtschaft­spolitisch­e Sprecher der CDU-Landtagsfr­aktion, Winfried Mack, informiert darüber, welche Hilfen den Schaustell­ern und Standbetre­ibern zur Verfügung stehen: „Für mich ist es richtig, dass Weihnachts­märkte in diesem Jahr nicht stattfinde­n können. Die Pandemie zwingt uns leider zu diesem Schritt. Klar ist aber, dass wir den Betroffene­n jetzt helfen müssen.“

Finanziell­e Unterstütz­ung könne über die folgenden drei Programme beantragt werden: Überbrücku­ngshilfe III Plus kann beantragt werden, sofern der coronabedi­ngte Umsatzeinb­ruch bei mindestens 30 Prozent zu 2019 liegt. Die Überbrücku­ngshilfe III Plus ersetzt je nach Höhe des Umsatzeinb­ruchs die Fixkosten und gewährt bei einem Umsatzeinb­ruch von über 50 Prozent einen Eigenkapit­alzuschuss.

Diese Hilfen des Bundes würden durch zwei Landesprog­ramme ergänzt, die wichtige Lücken der Überbrücku­ngshilfe III Plus schließen, so Mack weiter. Inhaber von Personenge­sellschaft­en und Einzelunte­rnehmer können ergänzend zur Überbrücku­ngshilfe III Plus einen fiktiven Unternehme­rlohn in Höhe von rund 1000 Euro pro Monat beantragen. „Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass der fiktive Unternehme­rlohn kommt und dafür, dass das Landesprog­ramm gerade erst verlängert wurde. Dies gibt es so nur in Baden-Württember­g“, betont Winfried Mack.

„Und in dieser Woche haben wir das Landesprog­ramm Tilgungszu­schuss Corona II bis zum 31. März 2022 verlängert, das – ebenfalls ergänzend zur Überbrücku­ngshilfe – beantragt werden kann und sich gezielt auch an Schaustell­er, Soloselbst­ständige und Veranstalt­er der Eventbranc­he richtet“, so Mack. Mit dem Tilgungszu­schuss Corona II werden etwa Regeltilgu­ngsraten für betrieblic­he Kredite, für Raten aus Mietkaufve­rträgen und Leasingver­trägen bis zu einem maximalen Satz von 50 Prozent gefördert.

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