Ungeimpften drohen Kürzungen beim Arbeitslosengeld
Berlins Bürgermeisterin Giffey will Infizierte ohne Symptome arbeiten lassen
BERLIN - Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass das für Ende Januar ausgegebene Impfziel im Kampf gegen das Coronavirus nicht erreicht worden ist. Nun soll zum einen die Werbung für das Impfen intensiviert werden, zum anderen rückt eine Impfpflicht näher, die wiederum gravierende Folgen für Beschäftigte und Arbeitslose hätte.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat das Ziel von 80 Prozent Erstimpfungen bis Ende Januar ausgegeben. Warum wurde es nicht erreicht?
Es sei nicht gelungen, beim Impfen den Schwung vom Dezember mit in den Januar hinüberzunehmen, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag. Rund 76 Prozent der Menschen in Deutschland haben bis jetzt zumindest eine erste Impfdosis erhalten. Nun wolle man mit einer Ausweitung der Werbe- und Informationskampagne wieder mehr Menschen fürs Impfen gewinnen. Hebestreit räumte ein, dass die Bundesregierung die Entwicklung der Impfkampagne zu optimistisch eingeschätzt habe. Den Zahlen vom
Montag zufolge sind 20,2 Millionen Menschen in Deutschland weiterhin nicht gegen Corona geimpft. Davon sind vier Millionen vier Jahre alt oder jünger . Für sie steht kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung
Für Pflege- und Gesundheitsberufe gilt die Impfpflicht ab 16. März, eine allgemeine Impfpflicht könnte folgen. Kann Ungeimpften gekündigt werden? Grundsätzlich ja, wenngleich dies nach Auskunft von Arbeitsrechtlern nur das wirklich allerletzte Mittel sein sollte. Ein etwas milderes Vorgehen wäre zum Beispiel, Beschäftigte von ihrer Arbeit freizustellen, ohne dass sie eine Vergütung erhalten.
Bekommen Ungeimpfte, die arbeitslos geworden sind, Arbeitslosengeld?
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, kündigte an, dass in Fällen, in denen eine Impfpflicht gilt, geprüft werden müsse, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“. Diese könnte alle Ungeimpften betreffen, die wegen des fehlenden Impfnachweises entweder ihre Stelle verloren haben oder keine neue antreten können. Scheele betonte: „Wenn es eine Impfpflicht gibt, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist.“
Laut Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sollen künftig unter gewissen Umständen auch geimpfte Infizierte weiterarbeiten dürfen. Wie soll das gehen?
Giffey prägte dafür den Begriff „Arbeitsquarantäne“. Bei erheblichem Personalausfall schließe sie nicht aus, dass Infizierte ohne Symptome weiterarbeiten könnten. Das gelte auch für den Gesundheitsbereich. Es gehe dabei aber nur „um den NotNot-Notfall“, fügte die Berliner Bürgermeisterin hinzu.