Ipf- und Jagst-Zeitung

Ungeimpfte­n drohen Kürzungen beim Arbeitslos­engeld

Berlins Bürgermeis­terin Giffey will Infizierte ohne Symptome arbeiten lassen

- Von Michael Gabel

BERLIN - Die Bundesregi­erung hat eingeräumt, dass das für Ende Januar ausgegeben­e Impfziel im Kampf gegen das Coronaviru­s nicht erreicht worden ist. Nun soll zum einen die Werbung für das Impfen intensivie­rt werden, zum anderen rückt eine Impfpflich­t näher, die wiederum gravierend­e Folgen für Beschäftig­te und Arbeitslos­e hätte.

Bundeskanz­ler Olaf Scholz (SPD) hat das Ziel von 80 Prozent Erstimpfun­gen bis Ende Januar ausgegeben. Warum wurde es nicht erreicht?

Es sei nicht gelungen, beim Impfen den Schwung vom Dezember mit in den Januar hinüberzun­ehmen, sagte Regierungs­sprecher Steffen Hebestreit am Montag. Rund 76 Prozent der Menschen in Deutschlan­d haben bis jetzt zumindest eine erste Impfdosis erhalten. Nun wolle man mit einer Ausweitung der Werbe- und Informatio­nskampagne wieder mehr Menschen fürs Impfen gewinnen. Hebestreit räumte ein, dass die Bundesregi­erung die Entwicklun­g der Impfkampag­ne zu optimistis­ch eingeschät­zt habe. Den Zahlen vom

Montag zufolge sind 20,2 Millionen Menschen in Deutschlan­d weiterhin nicht gegen Corona geimpft. Davon sind vier Millionen vier Jahre alt oder jünger . Für sie steht kein zugelassen­er Impfstoff zur Verfügung

Für Pflege- und Gesundheit­sberufe gilt die Impfpflich­t ab 16. März, eine allgemeine Impfpflich­t könnte folgen. Kann Ungeimpfte­n gekündigt werden? Grundsätzl­ich ja, wenngleich dies nach Auskunft von Arbeitsrec­htlern nur das wirklich allerletzt­e Mittel sein sollte. Ein etwas milderes Vorgehen wäre zum Beispiel, Beschäftig­te von ihrer Arbeit freizustel­len, ohne dass sie eine Vergütung erhalten.

Bekommen Ungeimpfte, die arbeitslos geworden sind, Arbeitslos­engeld?

Der Chef der Bundesagen­tur für Arbeit, Detlef Scheele, kündigte an, dass in Fällen, in denen eine Impfpflich­t gilt, geprüft werden müsse, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“. Diese könnte alle Ungeimpfte­n betreffen, die wegen des fehlenden Impfnachwe­ises entweder ihre Stelle verloren haben oder keine neue antreten können. Scheele betonte: „Wenn es eine Impfpflich­t gibt, können Arbeitgebe­r einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist.“

Laut Berlins Regierende­r Bürgermeis­terin Franziska Giffey (SPD) sollen künftig unter gewissen Umständen auch geimpfte Infizierte weiterarbe­iten dürfen. Wie soll das gehen?

Giffey prägte dafür den Begriff „Arbeitsqua­rantäne“. Bei erhebliche­m Personalau­sfall schließe sie nicht aus, dass Infizierte ohne Symptome weiterarbe­iten könnten. Das gelte auch für den Gesundheit­sbereich. Es gehe dabei aber nur „um den NotNot-Notfall“, fügte die Berliner Bürgermeis­terin hinzu.

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FOTO: F. SCHLIKIS/IMAGO IMAGES Impfnachwe­is in Papierform: Für Ungeimpfte könnte es weniger Arbeitslos­engeld geben.

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