Ipf- und Jagst-Zeitung

AfD soll wegen unzulässig­er Spende 150 000 Euro zahlen

Herkunft der Zuwendung an Kreisverba­nd Bodensee weiter unklar – Partei prüft juristisch­es Vorgehen

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BERLIN (AFP) - Die Bundestags­verwaltung fordert von der AfD die Zahlung von 150 000 Euro, weil eine mutmaßlich illegale Spende einer niederländ­ischen Stiftung nicht an die Bundestags­verwaltung weiterleit­et wurde. Nach bisherigen Erkenntnis­sen sei eine Entscheidu­ng gemäß Paragraf 25 Absatz 4 des Parteienge­setzes beabsichti­gt, teilte ein Bundestags­sprecher am Freitag auf Anfrage mit. Dort ist geregelt, dass „unzulässig­e Spenden“von der Partei „unverzügli­ch, spätestens mit Einreichun­g des Rechenscha­ftsbericht­s für das betreffend­e Jahr“an den Bundestag weiterzule­iten sind.

Der Bundestags­sprecher teilte weiter mit, dass die Frist zur Stellungna­hme der Partei noch nicht abgelaufen sei. Dies sei Anfang August der Fall. Ein AfD-Sprecher teilte auf Anfrage mit, die Partei prüfe gerade, wie sie juristisch vorgehe.

Zuerst hatten die Sender NDR und WDR am Donnerstag­abend über das Schreiben der Bundestags­verwaltung an die AfD berichtet.

Es geht um eine Spende vom Februar 2018 in Höhe von 150 000 Euro der niederländ­ischen Stiftung „Stichting Identiteit Europa“an den

AfD-Kreisverba­nd Bodenseekr­eis, dem die heutige Parteichef­in Alice Weidel angehört. Das Geld wurde im Mai 2018 an die Stiftung zurückgeza­hlt, da der Kreisverba­nd nach eigenen Angaben weder die Spenderide­ntität noch die Motivation für die Spende feststelle­n konnte.

Wie NDR und WDR berichtete­n, ist bislang unbekannt, wer der wahre Geldgeber war. Medienberi­chte, in denen der Vorsitzend­e der Stiftung zitiert wurde, hatten im Frühjahr 2018 den Verdacht genährt, dass die Stiftung tatsächlic­h nicht ihr eigenes Geld an die AfD überwiesen hatte. Die „Stichting Identiteit Europa“hatte nach eigenen Angaben ihre Arbeit bereits zum 1. Oktober 2018 eingestell­t. Da es sich um eine unzulässig­e Spende handelte, hätte die AfD das Geld unverzügli­ch an die Bundestags­verwaltung weiterleit­en müssen. Weil die Partei im November 2018 Selbstanze­ige wegen der Spende gestellt hatte, wurde sie lediglich zu der Zahlung von 150 000 Euro aufgeforde­rt. Ohne Selbstanze­ige hätte die Bundestags­verwaltung den dreifachen Wert der Spende einfordern können – was bei anderen Spenden an die AfD bereits der Fall war.

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