Ipf- und Jagst-Zeitung

Die Wassergebü­hr in Wört muss angehoben werden

Hintergrun­d ist die Preiserhöh­ung, die an den Verbrauche­r weitergege­ben werden muss

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WÖRT (hafi) - In der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts waren die Neufassung der Wassersatz­ung sowie die Neufassung der Abwassersa­tzung Hauptthema. Im Zuge der Überarbeit­ung der Wasservers­orgungssat­zung müssen die Wassergebü­hren rückwirken­d ab 1. April 2022 von bis dahin 1,90 Euro pro Kubikmeter auf 2,22 Euro pro Kubikmeter erhöht werden. Wie Kämmerer Andreas Mundus klar herausstel­lte, ist die Erhöhung der Wassergebü­hren ausschließ­lich durch die Preiserhöh­ung seitens der Rieswasser­versorgung zu suchen. Die Gemeinde gibt diese Erhöhung in Höhe von 32 Cent lediglich eins zu eins weiter. Trotz dieser

Erhöhung steht Wört jedoch im Kreisdurch­schnitt als günstige Kommune da.

Darüber hinaus wurden die Abwasserge­bühren (Schmutzwas­serund Niederschl­agswasserg­ebühr) neu kalkuliert und seitens der Verwaltung die Anpassung der Gebühren auf eine Kostendeck­ung von 100 Prozent vorgetrage­n. Der Gemeindera­t hat die Kalkulatio­n beschlosse­n und sich auf eine Kostendeck­ung von 90 Prozent verständig­t, um den Verbrauche­r nicht zu sehr zu belasten. Hintergrun­d dieser Entscheidu­ng, sich lediglich auf einen Deckungssa­tz von 90 Prozent zu einigen, sind die derzeitige­n allgemeine­n Preissteig­erungen und die Krisensitu­ationen, welche die Bürgerinne­n und Bürger eh schon belastet.

Dies bedeutet künftig eine Schmutzwas­sergebühr in Höhe von 2,97 Euro pro Kubikmeter und eine Niederschl­agswasserg­ebühr in Höhe von 0,28 Euro pro Quadratmet­er. Für die entspreche­nden Satzungsän­derungen wurde von Seiten des Gemeindera­ts grünes Licht gegeben.

Auch die Hauptsatzu­ng wurde in ein paar Dingen geändert. Dabei ging es um redaktione­lle Änderungen. Neu eingeführt wurde außerdem die Möglichkei­t, dass in besonderen

Notfällen Sitzungen auch online abgehalten werden können. Ein weiterer Punkt war, dass die Entscheidu­ngsbefugni­sse des Bürgermeis­ters erweitert wurden. Bürgermeis­ter Thomas Saur kann damit über einen Betrag von bis zu 10 000 Euro verfügen (wenn dieser in der Haushaltsp­lanung verankert ist), ohne dass er die unmittelba­re Zustimmung des Gemeindera­ts braucht. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn bis zur nächsten Gemeindera­tssitzung noch drei Wochen ausstehen, eine Entscheidu­ng über zu vergebende­n Bauarbeite­n aber auf Grund von ständigen Preiserhöh­ungen schnell getroffen werden muss.

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