Die Wassergebühr in Wört muss angehoben werden
Hintergrund ist die Preiserhöhung, die an den Verbraucher weitergegeben werden muss
WÖRT (hafi) - In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats waren die Neufassung der Wassersatzung sowie die Neufassung der Abwassersatzung Hauptthema. Im Zuge der Überarbeitung der Wasserversorgungssatzung müssen die Wassergebühren rückwirkend ab 1. April 2022 von bis dahin 1,90 Euro pro Kubikmeter auf 2,22 Euro pro Kubikmeter erhöht werden. Wie Kämmerer Andreas Mundus klar herausstellte, ist die Erhöhung der Wassergebühren ausschließlich durch die Preiserhöhung seitens der Rieswasserversorgung zu suchen. Die Gemeinde gibt diese Erhöhung in Höhe von 32 Cent lediglich eins zu eins weiter. Trotz dieser
Erhöhung steht Wört jedoch im Kreisdurchschnitt als günstige Kommune da.
Darüber hinaus wurden die Abwassergebühren (Schmutzwasserund Niederschlagswassergebühr) neu kalkuliert und seitens der Verwaltung die Anpassung der Gebühren auf eine Kostendeckung von 100 Prozent vorgetragen. Der Gemeinderat hat die Kalkulation beschlossen und sich auf eine Kostendeckung von 90 Prozent verständigt, um den Verbraucher nicht zu sehr zu belasten. Hintergrund dieser Entscheidung, sich lediglich auf einen Deckungssatz von 90 Prozent zu einigen, sind die derzeitigen allgemeinen Preissteigerungen und die Krisensituationen, welche die Bürgerinnen und Bürger eh schon belastet.
Dies bedeutet künftig eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,97 Euro pro Kubikmeter und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,28 Euro pro Quadratmeter. Für die entsprechenden Satzungsänderungen wurde von Seiten des Gemeinderats grünes Licht gegeben.
Auch die Hauptsatzung wurde in ein paar Dingen geändert. Dabei ging es um redaktionelle Änderungen. Neu eingeführt wurde außerdem die Möglichkeit, dass in besonderen
Notfällen Sitzungen auch online abgehalten werden können. Ein weiterer Punkt war, dass die Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters erweitert wurden. Bürgermeister Thomas Saur kann damit über einen Betrag von bis zu 10 000 Euro verfügen (wenn dieser in der Haushaltsplanung verankert ist), ohne dass er die unmittelbare Zustimmung des Gemeinderats braucht. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn bis zur nächsten Gemeinderatssitzung noch drei Wochen ausstehen, eine Entscheidung über zu vergebenden Bauarbeiten aber auf Grund von ständigen Preiserhöhungen schnell getroffen werden muss.