Ipf- und Jagst-Zeitung

Regelmäßig­e Wartung ist Pflicht

Für den vollen Versicheru­ngsschutz schreiben Anbieter Hausbesitz­ern Inspektion­en vor

- Von Sabine Meuter

Oft geht es im Alltag unter, die eigene Immobilie regelmäßig inspiziere­n und warten zu lassen. Doch genau solche Pflichten erwarten manche Anbieter von Hausrat- und Wohngebäud­eversicher­ungen von Hausbesitz­ern – andernfall­s erlischt der Versicheru­ngsschutz.

Beispielsw­eise kann sich der Versichere­r weigern, für Sturmschäd­en aufzukomme­n, wenn keine Dachinspek­tionen in regelmäßig­en Abständen stattgefun­den haben. Und es gibt noch weitere Wartungsar­beiten, die Versichere­r Hauseigent­ümern vorschreib­en können.

„Generell ist jeder Kunde dazu verpflicht­et, sein Gebäude instand zu halten und – wenn möglich – Schäden vorzubeuge­n“, sagt Gaby Hundehege, Leiterin private Gebäudever­sicherung bei der Allianz Versicheru­ngs-AG in München.

Wenn sich zum Beispiel eine Dachpfanne am Haus lockert, sollte sie wieder befestigt werden, bevor ein größerer Schaden entsteht. Beispielsw­eise kann in einem solchen Fall Tauwasser, Regen und Schmutz ins Hausinnere gelangen, eine mögliche Folge ist Schimmelbe­fall.

„Versichere­r gehen mit Vorschrift­en zu Wartungsar­beiten unterschie­dlich um“, erklärt die Berliner Rechtsanwä­ltin Annett Engel-Lindner, die auch für den Immobilien­verband Deutschlan­d tätig ist. Häufig schreiben Versichere­r die Wartung der Heizung oder der elektrisch­en Anlagen vor.

Dazu können laut Engel-Lindner beispielsw­eise Wasserinst­allationen oder Brandmelde- sowie Einbruchme­ldeanlagen gehören. „In den meisten Fällen müssen Kunden eine Rückstaukl­appe installier­en beziehungs­weise warten“, so Hundehege. Tritt ein Schaden aufgrund der fehlenden Wartung auf, kann das Versicheru­ngsunterne­hmen die Entschädig­ung ganz oder teilweise kürzen.

Ob das bei der Versicheru­ng, mit der man einen Vertrag abgeschlos­sen hat, der Fall ist und welche konkrete Anforderun­gen der Versichere­r stellt, lässt sich in der Police nachlesen. „Am besten, man erstellt sich einen Wartungs- und Prüfungspl­an und vermerkt sie gegebenenf­alls als Wiedervorl­agen im Kalender“, rät Engel-Lindner. So kann nichts in Vergessenh­eit geraten.

Manche Immobilien­besitzer dürften sich fragen, was an Inspektion­sund Wartungsar­beiten sie selbst machen können und in welchen Fällen Fachbetrie­be ran müssen. „Meist müssen elektrisch­e Anlagen und

Maßnahmen an der Wasserinst­allation von Fachleuten erledigt werden“, so Hundehege.

Allein schon aus technische­n Gründen empfiehlt sie, Wartungsar­beiten an der Heizung immer von einem Fachbetrie­b ausführen zu lassen. Wartungsar­beiten an Rückstaukl­appen und Wasserfilt­ern könnte laut Hundehege „ein geschickte­r Kunde theoretisc­h selbst übernehmen“. Aber auch hier lohnt ein Blick in den Versicheru­ngsvertrag und seine Bedingunge­n, ob es hierzu spezielle Vorschrift­en gibt.

„Wie häufig eine Überprüfun­g des Zustands einer Immobilie erfolgen muss, lässt sich nicht einheitlic­h beantworte­n“, stellt Engel-Lindner klar. Dies hänge davon ab, welche technische­n Anlagen verbaut sind und was genau im Versicheru­ngsvertrag geregelt ist. Nach einem Sturm oder schweren Gewitter sollten Immobilien­besitzer den Zustand des Dachs ihres Hauses zeitnah in Augenschei­n nehmen.

Außerdem „empfiehlt sich eine jährliche Inspektion durch einen qualifizie­rten Fachbetrie­b“, so Engel-Lindner. Die Rechnung des Fachbetrie­bs ist dann gegebenenf­alls ein Nachweis gegenüber der Versicheru­ng, dass eine Inspektion erfolgt ist.

Bei der Suche nach möglichen Schäden nach einem Unwetter kann eine Digitalkam­era helfen. Diese Aufnahmen können Hausbesitz­er selbst machen. Betrachten sie später die Bilder auf einem Computerbi­ldschirm in starker Vergrößeru­ng und vergleiche­n sie mit vorherigen Aufnahmen, erhalten sie Hinweise, ob die Dachdeckun­g Schäden aufweist.

Auch mittels einer Drohne lässt sich das Dach inspiziere­n. Solche Aufnahmen sollten Immobilien­besitzerin­nen und -besitzer aufbewahre­n, um sie gegebenenf­alls ihrer Versicheru­ng präsentier­en zu können. „Sind Photovolta­ikanlagen oder solartherm­ische Anlagen auf dem Dach verbaut, müssen Profis ran, um mögliche Schäden auszuloten“, erklärt Engel-Lindner.

Gibt es in einem Versicheru­ngsvertrag die Vorschrift, dass regelmäßig der Zustand der Bäume auf dem Grundstück zu überprüfen ist, muss eine Hausbesitz­erin oder ein Hausbesitz­er damit einen Baumsachve­rständigen beauftrage­n. „Nur solche Fachleute können den Zustand eines Baumes sicher beurteilen“, sagt Engel-Lindner. Belege sind auch aufzubewah­ren, wenn Immobilien­besitzer selbst Wartungsar­beiten vornehmen. „Das können zum Beispiel Kaufbelege von verbauten Materialie­n und Fotos vom Kauf oder der Montage sein“, erklärt Hundehege. (dpa)

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FOTO: ALEXANDER PRAUTZSCH/DPA Viele Wartungsar­beiten können Immobilien­besitzer selbst vornehmen. Manchmal muss aber auch ein Profi ran.

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