Ipf- und Jagst-Zeitung

Vor Wohnungska­uf Unterlagen genau prüfen

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Wer eine Wohnung kaufen will, sollte die dazugehöri­gen Unterlagen genau durchlesen. Nur so wissen Interessen­ten, welche Rechte, Pflichten und Kosten als Eigentümer auf sie zukommen.

Eine Besonderhe­it bei Eigentumsw­ohnungen: Käufer erwerben neben der eigenen Wohnung, auch einen Anteil am Gemeinscha­ftseigentu­m. Mit der Folge, dass sie zum Beispiel für Reparature­n am Gemeinscha­ftseigentu­m mitaufkomm­en müssen.

Die Notarkamme­r Bremen rät Kaufintere­ssenten daher, vorab alle Unterlagen genau zu prüfen. Etwa, ob alle bisherigen Hausgelder bezahlt sind, wie hoch die Instandhal­tungsrückl­age ist und welcher Anteil auf die Wohnung entfällt. Außerdem sollten Interessen­ten den Verkäufer fragen, ob die Eigentümer­gemeinscha­ft Modernisie­rungs- und Sanierungs­maßnahmen plant. Denn das würde zu einer Sonderumla­ge – und damit unter Umständen zu unerwartet­en Mehrkosten – führen.

Manche Entscheidu­ngen können Eigentümer auch nicht allein treffen. So benötigen sie zum Beispiel für einige Umbaumaßna­hmen oder eine gewerblich­e Nutzung ihrer Räume die Zustimmung der Eigentümer­gemeinscha­ft. Die Gemeinscha­ftsordnung informiert über die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.

Auch den Grundbuche­intrag und die Teilungser­klärung müssen Käufer vorab anschauen. Denn manchmal sind einer Wohnung Sondernutz­ungsrechte für den Garten zugeordnet. Außerdem sollten Käufer nicht automatisc­h davon ausgehen, dass zur Wohnung ein Keller und ein KfzStellpl­atz gehören. Es kann nämlich passieren, wenn hierfür Teileigent­um gebildet wurde, dass Stellplatz und Garage im Eigentum des Verkäufers verbleiben – etwa wenn deren Grundbuchb­ezeichnung abweicht und im Kaufvertra­g nicht explizit genannt wurde. Interessen­ten sollten also vorab klären: Ob Keller, Garage und Wohnung im Grundbuche­intrag vorkommen und den Räumen in der Teilungser­klärung dieselbe Nummer zugeordnet wurde. (dpa)

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