Wegen gemeinschaftlich schweren Raubs verurteilt
20-jähriger bedroht Geschädigten mit Elektroschocker – Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt
- Weil sie sich wegen schlechter Nachrede und 45 Euro Schulden rächen wollten, haben drei junge Männer im Juli vergangenen Jahres auf dem Hof einer Rindelbacher Schule einen 16Jährigen in den Hinterhalt gelockt und unter Gewaltandrohung ausgeraubt. Wegen des Vorwurfs besonders schweren gemeinschaftlichen Raubs mussten sich zwei der Täter am Montag vor dem Amtsgericht Ellwangen verantworten und sind dabei zu Jugendstrafen verurteilt worden. Denn da beide Männer zum Tatzeitpunkt aus rechtlicher Sicht noch als Heranwachsende galten, war es an Richter Michael Schwaiger und den beiden Schöffen zu entscheiden, ob Erwachsenenoder Jugendstrafrecht angewandt werden müsse.
Für die Anwendung des Jugendstrafrechts spricht zum Beispiel, wenn die Motivation zur Straftat auf eine noch nicht vollständige ausgereifte Persönlichkeitsentwicklung zurückgeführt werden kann oder aus Konf likten resultiert, die für Jugendliche typisch sind. Bei beiden anwesenden Angeklagten sah der Richter einen solchen Fall als gegeben an. Beide jungen Männer wohnen außerdem noch bei ihren Eltern, litten in der Vergangenheit unter familiären Unruhen und hatten immer wieder mit Drogenproblemen zu kämpfen.
Den Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den 16-jährigen Geschädigten unter dem Vorwand, Cannabis bei ihm kaufen zu wollen, am späten Abend auf den Schulhof gelockt zu haben. Dort drückten sie den Geschädigten gegen eine Wand und wollten ihn so zwingen, das Marihuana auszuhändigen. Als er sich weigerte, habe ihn der 20-Jährige mit einem Elektroschocker bedroht, während ein dritter Beteiligter – der jedoch bis zu Verhandlung nicht ermittelt werden konnte – die Tasche durchsuchte und dabei die Drogen sowie einen Geldbeutel der Marke „Gucci“samt mehreren Hundert Euro entwendete. Der Diebstahl der Wertsachen sei so nicht abgesprochen gewesen, erklärten beide Angeklagten.
Auch der Elektroschocker habe nur zur Einschüchterung gedient, wie der Angeklagte in seiner Einlassung betonte: „Ich hatte nicht vor, ihn mit dem Elektroschocker zu schädigen.“Laut Anklage habe einer der Täter dem Geschädigten auch mit einem Messer gedroht, dies ließ sich aber in der Beweisaufnahme nicht bestätigen. Körperlich verletzt worden ist der Geschädigte bei dem Überfall nicht, die Täter sind noch vor Eintreffen der Polizei vom Tatort gef lüchtet.
Vor Gericht zeigten sich die beiden Angeklagten von Beginn an geständig und räumten ihre Tat umfassend ein. Als Grund für diesen Hinterhalt gab der 20-jährige Angeklagte an, der Geschädigte habe im Vorfeld schlecht über den 18-jährigen Angeklagten gesprochen. „Wir haben dann gemeinsam überlegt, wie wir ihn schädigen können“, so der 20-Jährige. Im Zeugenstand berichtete der Geschädigte entgegen dessen, dass einer der Angeklagten 45 Euro Schulden bei ihm gehabt habe und es aus seiner Sicht bei dem Treffen nicht um Drogen, sondern um die Zurückzahlung des Geldes gegangen sei. In diesem sagte der 20-jährige Angeklagte in seiner Einlassung
Zusammenhang betonte er auch, kein Cannabis dabeigehabt zu haben. Eine Aussage, die dem Gericht eher zweifelhaft erschien, zumal auch die Polizeihauptkommissarin aus der Vernehmung des Geschädigten berichtete: „Ich habe seine Tasche untersucht und es hat ganz klar nach Gras gerochen.“
Von den Drogen haben die Angeklagten nach eigenen Angaben nichts an sich genommen, das Raubgut ist auch im Laufe der Ermittlungen nicht wieder aufgetaucht. Dennoch habe sich der 20jährige Angeklagte bei dem Geschädigten entschuldigt und ihm 250 Euro als Wiedergutmachung zukommen lassen.
Nach Erwachsenenstrafrecht liegt die Mindeststrafe bei schwerem Raub bei fünf Jahren Freiheitsentzug. Da aber bei der Tat niemand körperlich zu Schaden gekommen ist, die Angeklagten das Raubgut nicht an sich genommen haben, nicht in das Vorhaben des Dritten eingeweiht gewesen waren und auch der Einsatz eines Messers sich nicht bestätigen ließ, hielt Schwaiger dieses Strafmaß nicht für angemessen.
Das Gericht verurteilt den 20Jährigen schließlich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird. Ihm wurde außerdem auferlegt, 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen und aufgrund seiner Drogenabhängigkeit für 24 Monate einen stationären Entzug zu machen. Für Letzteren hatte sich der junge Mann aus eigenem Antrieb bereits im Vorfeld der Verhandlung angemeldet.
Den 18-jährigen Angeklagten verurteilten Schwaiger und seine Schöffen zu einer Jugendstrafe von neun Monaten, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Hinzukommen 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Anordnung, sich um einen Schulabschluss oder eine Arbeitsstelle zu bemühen.
„Ich hatte nicht vor, ihn mit dem Elektroschocker zu schädigen“,