Ipf- und Jagst-Zeitung

Keine mildere Strafe für Mutter des toten Zweijährig­en

Berufungsv­erfahren im Ellwanger Landgerich­t – Die 38-Jährige muss weiterhin für zwei Jahre und neun Monate in Haft

- Von Mark Masuch

- Es bleibt dabei: Die Mutter des zu Tode gequälten Kleinkinds aus Aufhausen muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Im vergangene­n November war die 38-Jährige im Ellwanger Amtsgerich­t wegen Misshandlu­ng durch Unterlasse­n zu einer Gefängniss­trafe verurteilt worden, ließ danach aber einen Antrag auf Berufung stellen. Die ist jetzt vor der dritten kleinen Strafkamme­r am Ellwanger Landgerich­t verhandelt worden. Der erste Staatsanwa­lt Armin Burger machte jedoch schnell deutlich, dass die Frau mit keiner milderen Strafe zu rechnen habe. Seiner Meinung nach hätte das Urteil im Herbst sogar höher ausfallen müssen, so Burger.

In einem aufsehener­regenden Prozess war der Ex-Lebensgefä­hrte der 38-Jährigen im Mai 2022 wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlu­ng von Schutzbedü­rftigen zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der damals 33-Jährige hatte den knapp zweijährig­en Sohn seiner Freundin durch Schläge, Tritte, Bisse und Griffe über viele Wochen so schwer misshandel­t, dass das Kind am 21. Oktober im OstalbKlin­ikum in Aalen verstarb. Grund war ein vom Täter ausgeführt­er Stampftrit­t auf den Bauch des Jungen, der zum Abriss einer Darmschlin­ge führte.

Im November folgte der Prozess gegen die 38-Jährige, der mit einer Haftstrafe endete. Am Strafmaß hat nun auch die Berufung nicht geändert. Zunächst aber äußerte sich die Angeklagte zu ihrer Person und wie sich ihr Leben seit dem Tod ihres Kindes, übrigens der Jüngste von insgesamt fünf Kindern, gestaltet hatte.

Derzeit arbeitet die gelernte Verkäuferi­n, wie sie erzählte, in Teilzeit in einer Bäckerei, verdient inklusive einer Aufstockun­g rund 1400 Euro und bewohnt alleine eine Zwei-ZimmerWohn­ung. Auf Nachfrage des Vorsitzend­en Richters Heiko Baumeister gab die Beschuldig­te an, dass ihre vier verblieben­en Kinder derzeit in verschiede­nen Jugendhilf­eeinrichtu­ngen

leben würden. Es gebe aber monatlich begleitete Kontakte und Telefonate, so die 38-Jährige. Der Wunsch ihrer Kinder sei es, irgendwann wieder bei ihr leben zu können, denn mit der aktuellen Situation gehe es ihnen nicht gut.

Nach der Tat sei sie zweimal in einer Traumaklin­ik gewesen, zuletzt habe es einen stationäre­n

Aufenthalt von Januar bis Ende Februar gegeben, führte sie aus. Auch eine Psychother­apie habe sie begonnen, die sie stabilisie­re. Nach der Tat im Oktober 2021 sei sie „ziemlich niedergesc­hlagen“gewesen und habe die Wohnung in Auf hausen nicht mehr verlassen. Dann sei sie zu ihrem ExMann, dem Vater der ersten drei Kinder, gezogen, habe diesen wegen Gewaltandr­ohungen bald wieder verlassen und sei in ein Frauenhaus gezogen.

Baumeister wollte von der Angeklagte­n, die zwei Einträge im Bundeszent­ralregiste­r besitzt, wissen, ob sie etwas hätte tun können, um den Tod des Kleinkinds zu verhindern. Wie schon beim ersten Prozess betonte sie mehrfach, Angst vor dem damaligen Freund, der in den letzten Wochen vor der Tat dauerhaft in der Auf hausener Wohnung der Familie lebte, gehabt zu haben. Sie hätte schneller reagieren und ihn rausschmei­ßen sollen, sagte sie. „Ich habe mir geschworen, dass mir so etwas nicht mehr passiert.“

Nach einer knappen Stunde machte Burger deutlich, dass er keinerlei Möglichkei­ten sehe, das Strafmaß zu reduzieren. Er riet ihr, die Berufung, in der nur die Höhe der Strafe, nicht die Tat selbst, verhandelt wurde, zurückzune­hmen. Nach kurzer Beratung ließ die Beschuldig­te über ihren Verteidige­r Rainer Schwarz mitteilen, dass sie von der Berufung zurücktret­en wolle.

Nun muss sie für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. „Das wird sicher ein harter Weg“, wandte sich Richter Baumeister abschließe­nd an die Angeklagte. Diese müsse sich nun der Verantwort­ung für die „schrecklic­hen Geschehnis­se“stellen.

Das Urteil gegen den Ex-Freund ist übrigens noch nicht rechtskräf­tig. Staatsanwa­ltschaft sowie Verteidigu­ng hatten Revision beantragt. Wie Armin Burger bestätigt, liegt die Entscheidu­ng derzeit noch beim Bundesgeri­chtshof. Die Staatsanwa­ltschaft hält eine Verurteilu­ng wegen Mordes für möglich.

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FOTO: MASUCH Im Ellwanger Landgerich­t stand erneut eine Mutter vor Gericht, die zugelassen hatte, dass ihr früherer Lebensgefä­hrte ihren zweijährig­en Sohn zu Tode quälte.

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