Das macht den elektronischen Rechtsverkehr kompliziert
Zwei Anforderungen machen den elektronischen Rechtsverkehr kompliziert: Zum einen die Durchsuchbarkeit. Sie unterscheidet die reine Bild-Darstellung des Dokuments vom Erfassen des Schriftsatzes. Wird das Dokument schlicht abgescannt, zeigt die PDF-Datei einfach, was dort zu sehen ist. Ein spezielles Programm kann dafür sorgen, dass der Computer gezielt im Text Begriffe finden kann. Viele Anwälte wüssten aber nicht, wie sie die Dokumente per sogenanntem OCR-Filter durchsuchbar machen – zumal auch anwaltsspezifische Software ebenfalls erst eingestellt werden müsse, so Experte Kühnelt. Noch aufreibender für die Anwaltschaft gestaltet sich das
Einbetten von Schriftarten: „Das hat keiner auf dem Schirm gehabt“, gibt Kühnelt offen zu. „Es ist auch technisch herausfordernd.“Vor allem bei bereits erstellten Dateien ist das nachträgliche Hinzufügen nicht so einfach. PDF-Erfinder Adobe gibt auf seiner Seite aber einige Hinweise. Hintergrund ist laut Bundesjustizministerium die Darstellung der Dokumente: Die soll auf allen Rechnern gleich aussehen, nicht abweichen oder Probleme beim Ausdruck machen.