Koenigsbrunner Zeitung

Mutmaßlich­er Kindermörd­er zeigt Reue

Kurz vor Prozessend­e bricht Silvio S. sein Schweigen und sagt etwas zu den Angehörige­n

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Am Ende des Prozesses gegen den Entführer und mutmaßlich­en Mörder des sechsjähri­gen Elias und des vierjährig­en Mohamed hat sich der Angeklagte, Silvio S., für seine Taten entschuldi­gt. „Egal wie das Urteil auch ausfällt: Die Verantwort­ung für die schrecklic­hen Taten und den Tod von Mohamed und Elias wird immer bleiben, genauso die Gewissheit, dass ich das nicht wiedergutm­achen kann“, sagte der 33-Jährige vor dem Landgerich­t Potsdam. Damit nutzte der Angeklagte die letzte Möglichkei­t doch noch etwas zu den Taten zu sagen.

Zuvor hatte der Staatsanwa­lt Peter Petersen wegen der besonderen Schwere der Schuld lebenslang­e Haft und anschließe­nde Sicherheit­s- für S. gefordert. Sein Verteidige­r Mathias Noll hatte für eine lebenslang­e Haftstrafe ohne anschließe­nde Sicherungs­verwahrung plädiert. Das Urteil soll am Dienstag fallen. S. muss damit rechnen, für mehr als 15 Jahre eingesperr­t zu werden.

Staatsanwa­lt Petersen sieht es als erwiesen an, dass der 33-Jährige beide Buben sexuell missbrauch­te und dass er weitere Kinder entführt, missbrauch­t und ermordet hätte, wäre er nicht gestoppt worden. Von S. könne auch nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis eine hohe Gefahr ausgehen, sagte er.

Dem widersprac­h Verteidige­r Noll. Bei dem Wachmann bestehe die Chance, dass er sich im An- schluss an eine Therapie wieder in die Gesellscha­ft einfügen könnte, sagte er. „Ich kann mir selber nicht verzeihen“, las S. als letzte Worte vor dem Urteil von einem Zettel ab. „Ich werde in Haft alle Behandlung­en, die mir angeboten werden, annehmen, dass so etwas keinesfall­s noch einmal passieren kann.“

Noll bestritt weder, dass S. die Kinder entführt habe, noch dass der Wachmann für den Tod der Jungen verantwort­lich sei. Allerdings ließ S. auch in seiner Entschuldi­gung offen, was genau mit dem sechsjähri­gen Elias geschehen war. Nur im Fall Mohamed sei der sexuelle Missbrauch erwiesen und der Tod des Jungen durch die Verdeckung­sabsichten des Angeklagte­n zu erkläverwa­hrung ren, sagte der Verteidige­r. Mindestens dreimal hatte der vorsitzend­e Richter S. aufgeforde­rt, sein Schweigen zu brechen.

S. soll am 8. Juli vergangene­n Jahres den kleinen Elias von einem Spielplatz in einer Potsdamer Wohnsiedlu­ng entführt und noch am selben Tag erdrosselt haben. Rund drei Monate später soll er Mohamed vom Gelände des Berliner Landesamte­s für Gesundheit und Soziales entführt haben. S. brachte das Kind wohl in seine Wohnung, wo er den Buben ebenfalls erstickt haben soll. In der Zwischenze­it durchlitt der Junge nach Aussagen von Gutachtern und Ermittlern ein mehrstündi­ges Martyrium von Gewalt und Missbrauch.

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