Ärger wegen Parkscheibe
Weil sie ihre Motorräder ohne Parkscheibe abgestellt hatten, bekamen Biker in Schwabmünchen einen Strafzettel. Der kam aber nicht von der Polizei. »Lokales
So steht es im sogenannte Rundschreiben der zentralen Bußgeldstelle zum Thema Parken von Motorrädern:
Auch mit einem Motorrad ist das Parken im Bereich eines Zonenhalteverbots mit Zusatzzeichen nur erlaubt, wenn der Fahrer des Motorrads an seinem Fahrzeug eine Parkscheibe anbringt und diese ... einstellt.
Auf einem markierten Parkplatz dürfen mehrere Krafträder stehen, wenn die Markierung nicht überschritten wird.
Bei Parkuhren wird mit Ingangsetzen das Parken für einen bestimmte Platz einheitlich verliehen, sodass alle Krafträder das einheitliche Recht in ihrer Gesamtheit in Anspruch nehmen. Bei Ablauf ist folglich jeder Halter unterschiedslos ordnungspflichtig.
Im Falle von Parkscheinautomaten muss von jedem Benutzer ein Parkschein gelöst werden, da hier Entgelt für die Zurverfügungstellung von Parkmöglichkeiten erhoben wird...
Die Pflicht, Parkscheine aus Automaten gut lesbar am oder im Fahrzeug anzubringen ( .... ), gilt auch für Krafträder. Wenn der Führer eines Kraftrads aufgrund der Eigenart seines Fahrzeugs den Parkschein dadurch nicht sichern kann, da er keinen Fahrzeugraum zur Verfügung hat, so ist es ihm überlassen, sich einer anderen Sicherungseinrichtung zu bedienen. (rr)