Koenigsbrunner Zeitung

Entschädig­ung für Zwangsarbe­iter

-

Berlin Ehemalige deutsche Zwangsarbe­iter bekommen eine einmalige Entschädig­ung von 2500 Euro. Darauf hat sich der Haushaltsa­usschuss des Bundestage­s geeinigt. Dafür stehen im Bundeshaus­halt in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Unterstütz­ung erhalten ehemalige deutsche Zwangsarbe­iter, die wegen ihrer deutschen Staatsoder Volkszugeh­örigkeit zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 im Zweiten Weltkrieg für eine ausländisc­he Macht Zwangsarbe­it leisten mussten. Allerdings müssen die Einmalzahl­ungen beantragt werden.

Die Verbände und Interessen­vertretung­en der Vertrieben­en, Aussiedler und deutschen Minderheit­en hatten seit vielen Jahren eine solche finanziell­e Unterstütz­ung gefordert. Dabei ging es weniger um die Entschädig­ung als um die symbolisch­e Anerkennun­g des Unrechts, das deutschen Zwangsarbe­itern in den Kriegsjahr­en geschehen ist.

Anträge können ab dem 1. August 2016 beim Bundesverw­altungsamt in Köln gestellt werden.

OEntschädi­gung Für die Antragstel­ler hat das Bundesverw­altungsamt unter der Nummer 0228/99358 - 9800 eine Service-Telefonhot­line eingericht­et, die bereits freigescha­ltet ist. Fragen zu der Thematik können auch per E-Mail an AdZ@bva.bund.de gestellt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany