Entschädigung für Zwangsarbeiter
Berlin Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter bekommen eine einmalige Entschädigung von 2500 Euro. Darauf hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages geeinigt. Dafür stehen im Bundeshaushalt in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Unterstützung erhalten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsoder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 im Zweiten Weltkrieg für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Allerdings müssen die Einmalzahlungen beantragt werden.
Die Verbände und Interessenvertretungen der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten hatten seit vielen Jahren eine solche finanzielle Unterstützung gefordert. Dabei ging es weniger um die Entschädigung als um die symbolische Anerkennung des Unrechts, das deutschen Zwangsarbeitern in den Kriegsjahren geschehen ist.
Anträge können ab dem 1. August 2016 beim Bundesverwaltungsamt in Köln gestellt werden.
OEntschädigung Für die Antragsteller hat das Bundesverwaltungsamt unter der Nummer 0228/99358 - 9800 eine Service-Telefonhotline eingerichtet, die bereits freigeschaltet ist. Fragen zu der Thematik können auch per E-Mail an AdZ@bva.bund.de gestellt werden.