Eine zweite Chance auf Förderung
Wer die Frist beim Landkreis verpasst, kann jetzt nachmelden
Landkreis Augsburg Erst die Sportvereine, dann die Aktiven für Jugendliche und jetzt auch die Kulturschaffenden: In Zukunft soll es für Vereine und Organisationen die Möglichkeit geben, auch nach Ablauf der offiziellen Frist einen Zuschuss für ihre Arbeit oder ein Projekt vom Landkreis zu erhalten. Die Voraussetzung: Im Haushalt für das laufende Jahr muss noch Geld vorhanden sein, das voraussichtlich nicht abgerufen wird. Diesem Vorschlag hat nach dem Sportbeirat und dem Jugendhilfeausschuss auch der Schul- und Kulturausschuss zugestimmt.
Der Hintergrund: Will ein Verein einen Zuschuss für ein Projekt, muss er bestimmte Fristen einhalten, um im Haushalt berücksichtigt zu werden. Manchmal kommt es dann aber anders, das Projekt wird nicht umgesetzt, die Gelder bleiben ungenutzt im Etat stehen. An anderer Stelle ergibt sich aber möglicherweise im Laufe des Jahres eine Idee, die mit Fördergeldern noch angegangen werden könnte.
„Wir sollten hier keinen Präzedenzfall schaffen und gleiche Regeln für alle schaffen, etwa auch in der Denkmalpflege“, gab Kreisrätin Carolina Trautner (CSU) in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses zu bedenken. Deshalb soll nun die Verwaltung prüfen, ob sich das Modell auf weitere Bereiche übertragen lässt.
Gabriele Huber (CSU) befürchtet, dass die Abgabefristen verwässern könnten. „Es geht hier um ein oder zwei Fälle im Jahr“, so der zuständige Fachbereichsleiter Armin Falkenhein. Klar sei auch: Nur wer sein Projekt rechtzeitig anmeldet, kann auch sicher sein, berücksichtigt zu werden. Gute Nachrichten für alle ehrenamtlich im Jugendbereich Tätigen: Die Zuwendung im Rahmen der Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit wird je Mitglied unter 27 Jahren auf sechs Euro erhöht. Der Betrag war seit zehn Jahren nicht mehr erhöht worden.