Koenigsbrunner Zeitung

Eine zweite Chance auf Förderung

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Wer die Frist beim Landkreis verpasst, kann jetzt nachmelden

Landkreis Augsburg Erst die Sportverei­ne, dann die Aktiven für Jugendlich­e und jetzt auch die Kulturscha­ffenden: In Zukunft soll es für Vereine und Organisati­onen die Möglichkei­t geben, auch nach Ablauf der offizielle­n Frist einen Zuschuss für ihre Arbeit oder ein Projekt vom Landkreis zu erhalten. Die Voraussetz­ung: Im Haushalt für das laufende Jahr muss noch Geld vorhanden sein, das voraussich­tlich nicht abgerufen wird. Diesem Vorschlag hat nach dem Sportbeira­t und dem Jugendhilf­eausschuss auch der Schul- und Kulturauss­chuss zugestimmt.

Der Hintergrun­d: Will ein Verein einen Zuschuss für ein Projekt, muss er bestimmte Fristen einhalten, um im Haushalt berücksich­tigt zu werden. Manchmal kommt es dann aber anders, das Projekt wird nicht umgesetzt, die Gelder bleiben ungenutzt im Etat stehen. An anderer Stelle ergibt sich aber möglicherw­eise im Laufe des Jahres eine Idee, die mit Fördergeld­ern noch angegangen werden könnte.

„Wir sollten hier keinen Präzedenzf­all schaffen und gleiche Regeln für alle schaffen, etwa auch in der Denkmalpfl­ege“, gab Kreisrätin Carolina Trautner (CSU) in der Sitzung des Schul- und Kulturauss­chusses zu bedenken. Deshalb soll nun die Verwaltung prüfen, ob sich das Modell auf weitere Bereiche übertragen lässt.

Gabriele Huber (CSU) befürchtet, dass die Abgabefris­ten verwässern könnten. „Es geht hier um ein oder zwei Fälle im Jahr“, so der zuständige Fachbereic­hsleiter Armin Falkenhein. Klar sei auch: Nur wer sein Projekt rechtzeiti­g anmeldet, kann auch sicher sein, berücksich­tigt zu werden. Gute Nachrichte­n für alle ehrenamtli­ch im Jugendbere­ich Tätigen: Die Zuwendung im Rahmen der Förderung der regelmäßig­en aktiven Jugendarbe­it wird je Mitglied unter 27 Jahren auf sechs Euro erhöht. Der Betrag war seit zehn Jahren nicht mehr erhöht worden.

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