Grundlegende Änderungen beim Bebauungsplan
Für das geplante Baugebiet „An der Lechleite III“in Untermeitingen werden einige Neuerungen beschlossen
Untermeitingen Der Bebauungsplan 47, der das Baugebiet „An der Lechleite III“umfasst, stand in Untermeitingen erneut auf der Tagesordnung, nachdem die Träger der öffentlichen Belange und Bürger die Möglichkeit der Beteiligung hatten. Miriam Voit vom Planungsbüro Opla trug die Stellungnahmen vor, die beispielsweise den Entwässerungsgraben auf der Westseite und die Bildung eines Wendehammers für Abfuhrfahrzeuge im Südbereich beinhalteten.
Einstimmig beauftragte der Rat das Planungsbüro mit der Einarbei- tung der vorgetragenen Lösungsansätze in den Plan. Dennoch wird der Plan erneut öffentlich ausgelegt, da sich der Gemeinderat für einige grundlegende Änderungen des Bebauungsplanes entschieden hat: Im Nordbereich sind nun drei Doppelhäuser ausgebracht, um der großen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.
Des Weiteren werden pro Doppelhaushälfte nur eine Wohneinheit zugelassen, je Einfamilienhaus sollen Einliegerwohnungen möglich sein, jedoch nicht als abgeschlossene Wohneinheiten. Einstimmig entschied der Rat ebenso, dass für die Mehrfamilienhäuser direkt an der Lechfelder Straße keine Pultdächer zugelassen werden und bei der Bebauung der mittleren Hausreihe des Gebiets auf den Bau von Penthäusern bei den mit zwei Vollgeschossen ausgebrachten Gebäuden verzichtet werden muss.
Dem Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in der Siedlerstraße wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Anders erging es einer Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelhauses am Eschenweg. Im dritten Geschoss sollte ein über das ganze Doppelhaus verlaufendes Penthouse als dritte Wohneinheit errichtet werden. „Dies sieht die Satzung nicht vor“, stellte Bürgermeister Simon Schropp fest. Dieser Voranfrage wurde bei einer Gegenstimme die Zustimmung verweigert.
Wie in den benachbarten Lechfeldgemeinden standen auch in Untermeitingen die Neuberechnungen zum Lärmschutz vor dem benachbarten Militärflugplatz auf der Tagesordnung. Schropp sah bei Inkrafttreten der neuen Regelung eine deutliche Steigerung der Flächenpotenziale zur weiteren Nutzung. „Wenn die nun vorliegende Neuordnung der Lärmschutzzonen greift, finden die Einschränkungen der Flächennutzung ein Ende“, stellte er fest.