Koenigsbrunner Zeitung

Grundlegen­de Änderungen beim Bebauungsp­lan

- VON UWE BOLTEN

Für das geplante Baugebiet „An der Lechleite III“in Untermeiti­ngen werden einige Neuerungen beschlosse­n

Untermeiti­ngen Der Bebauungsp­lan 47, der das Baugebiet „An der Lechleite III“umfasst, stand in Untermeiti­ngen erneut auf der Tagesordnu­ng, nachdem die Träger der öffentlich­en Belange und Bürger die Möglichkei­t der Beteiligun­g hatten. Miriam Voit vom Planungsbü­ro Opla trug die Stellungna­hmen vor, die beispielsw­eise den Entwässeru­ngsgraben auf der Westseite und die Bildung eines Wendehamme­rs für Abfuhrfahr­zeuge im Südbereich beinhaltet­en.

Einstimmig beauftragt­e der Rat das Planungsbü­ro mit der Einarbei- tung der vorgetrage­nen Lösungsans­ätze in den Plan. Dennoch wird der Plan erneut öffentlich ausgelegt, da sich der Gemeindera­t für einige grundlegen­de Änderungen des Bebauungsp­lanes entschiede­n hat: Im Nordbereic­h sind nun drei Doppelhäus­er ausgebrach­t, um der großen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.

Des Weiteren werden pro Doppelhaus­hälfte nur eine Wohneinhei­t zugelassen, je Einfamilie­nhaus sollen Einliegerw­ohnungen möglich sein, jedoch nicht als abgeschlos­sene Wohneinhei­ten. Einstimmig entschied der Rat ebenso, dass für die Mehrfamili­enhäuser direkt an der Lechfelder Straße keine Pultdächer zugelassen werden und bei der Bebauung der mittleren Hausreihe des Gebiets auf den Bau von Penthäuser­n bei den mit zwei Vollgescho­ssen ausgebrach­ten Gebäuden verzichtet werden muss.

Dem Anbau an ein bestehende­s Wohnhaus in der Siedlerstr­aße wurde einstimmig das gemeindlic­he Einvernehm­en erteilt. Anders erging es einer Bauvoranfr­age für die Errichtung eines Doppelhaus­es am Eschenweg. Im dritten Geschoss sollte ein über das ganze Doppelhaus verlaufend­es Penthouse als dritte Wohneinhei­t errichtet werden. „Dies sieht die Satzung nicht vor“, stellte Bürgermeis­ter Simon Schropp fest. Dieser Voranfrage wurde bei einer Gegenstimm­e die Zustimmung verweigert.

Wie in den benachbart­en Lechfeldge­meinden standen auch in Untermeiti­ngen die Neuberechn­ungen zum Lärmschutz vor dem benachbart­en Militärflu­gplatz auf der Tagesordnu­ng. Schropp sah bei Inkrafttre­ten der neuen Regelung eine deutliche Steigerung der Flächenpot­enziale zur weiteren Nutzung. „Wenn die nun vorliegend­e Neuordnung der Lärmschutz­zonen greift, finden die Einschränk­ungen der Flächennut­zung ein Ende“, stellte er fest.

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Foto: Uwe Bolten Der Bebauungsp­lan „Lechleite III“(Gelände zwischen Straße und bestehende­n Häu sern) erfuhr einige Änderungen.

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