Zur Prostitution gezwungen?
Drei Männer und eine Frau aus Ungarn müssen sich wegen Menschenhandels vor Gericht verantworten
Anders als in vielen Staaten der Welt gilt Prostitution in Deutschland weder als sittenwidrig, noch ist sie verboten. Doch der Fall, der seit dieser Woche vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wird, liegt nach Ansicht der Ermittler anders. Auf der Anklagebank sitzen drei Männer und eine Frau, alle aus Un- Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie des bandenmäßigen Menschenhandels. Ab 2014 haben sie demnach junge Ungarinnen nach Deutschland gelockt und sie gezwungen, hier als Prostituierte für sie zu arbeiten.
Ein Mitglied der Bande brachte die Frauen, die kaum Deutsch sprachen und mitunter keine 18 Jahre alt waren, den Ermittlungen zufolge aus Ungarn in Richtung Deutschland. Mit Zoltan O., 26, steht auch der mutmaßliche Kopf der Bande vor Gericht. Laut Anklage ließ er die Prostituierten nach Regensburg, Nürnberg, Augsburg und in andere deutsche Städte fahren, wo sie wechselweise in Bordellen und in Privatwohnungen Freier empfingen. Die Frauen sollen stets ein Mitglied der Bande als Aufpasser in ihgarn. rer Nähe gehabt haben, das sie den Ermittlungen zufolge kontrollierte und dem sie ihre Einnahmen abliefern mussten. Hatten die Prostituierten nach Meinung ihres Zuhälters zu wenig verdient, soll es laut Anklageschrift Schläge und Drohungen gehagelt haben.
In einem der Telefonate, das die Polizei abhörte, droht Zoltan O. den Prostituierten offenbar, wenn er nicht alles Geld bekomme, werde er sie mit Füßen treten; ihnen „die Haut abziehen“.
Der Prozess, auf sechs Verhandlungstage angesetzt, begann schleppend. Weil einer der beiden Anwälte zum Prozessauftakt fehlte, verweigerte Zoltan O. die Aussage. Dem schlossen sich die übrigen Angeklagten an. Die Verhandlung wird am 14. Februar fortgesetzt.