Wegen 14,25 Euro ins Gefängnis
Gericht Ein 51-Jähriger möchte in einem Großaitinger Supermarkt Duschgel und Rasierzeug stehlen
Großaitingen Drei Monate muss ein 51-jähriger Mann ins Gefängnis. Und das alles nur, weil er Toilettenartikel aus einem Supermarkt in Großaitingen mitgehen lassen wollte. Seine Beute sollten ein Duschgel und Rasierzeug sein. Gesamtwert: 14,25 Euro.
Der Angeklagte war erst kurz zuvor aus der Haft entlassen worden. Fünf Jahre saß er im Gefängnis. Wieder in Freiheit, stand er zunächst vor dem Nichts: Weil der Mann nach eigener Einschätzung etwas schlampig ist, stand er erst einmal ohne Wohnung da. Zudem hatte er es versäumt, rechtzeitig Hartz IV zu beantragen.
Doch die leeren Taschen kümmerten ihn wenig, vielmehr wollte er sie mit diversen Toilettenartikeln auffüllen. Doch aufmerksame Mitarbeiter eines Supermarktes in Großaitingen beobachteten ihn beim Diebstahl.
Richterin Kerstin Wagner las die 23 Einträge des Mannes im Bundeszentralregister vor. Vor allem der Besitz und das Handeln mit Betäubungsmitteln führen die Liste der Straftaten an. Er selbst, so der 51-Jährige, werde seit zwei Monaten substituiert. Das bedeutet, dass er vom Arzt einen Ersatzstoff bekommt, um von der Drogenabhängigkeit loszukommen. „Da kommen Sie nach jahrelanger Haft endlich frei und begehen gleich wieder eine Straftat“, sagte Wagner.
Erst Mitte Juli des vergangenen Jahres war der Mann aus der Haft entlassen. Im November sei er dann in das Geschäft gegangen, um sich „was für seine Körperpflege“zu besorgen.
Staatsanwältin Julia Scholz beantragte eine viermonatige Freiheitsstrafe. Sie verwies auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Darüber hinaus war Richterin Wagner der Meinung, dass die lange Zeit im Gefängnis den Angeklagten nicht wirklich beeindruckt hätte: „Sie hatten in der Vergangenheit genügend Chancen, aber Sie haben sich als Bewährungsversager erwiesen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.