Koenigsbrunner Zeitung

Teure Heimreise mit dem Fahrrad

Ein 73-Jähriger stürzt beim Heimweg von der Kneipe

- VON USCHI RIEGER

Königsbrun­n Der 73-jährige Angeklagte aus Königsbrun­n ist Alkohol gewohnt. Zwei bis drei Halbe trinkt er nach eigenen Angaben täglich, dazu vielleicht mal ein Schnäpsche­n. An einem Nachmittag im August des vergangene­n Jahres muss er aber deutlich mehr getrunken haben. So viel, dass er auf dem Heimweg mit dem Fahrrad stürzte. Die Polizei stellte einen Alkoholpeg­el von 2,14 Promille fest. Jetzt stand der Rentner wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr als Angeklagte­r vor der Augsburger Amtsrichte­rin und wurde zu einer Geldstrafe von 4550 Euro verurteilt. Noch frisch hätte er sich damals gefühlt und nichts vom Alkohol gespürt, versichert­e der Mann. Das Fahrrad hatte er nehmen müssen, weil seit Januar vergangene­n Jahres sein Führersche­in amtlich unter Verschluss sei. Erst Ende Februar soll ihm das Dokument wieder ausgehändi­gt werden. Bei der Heimreise ging zunächst auch alles gut. Doch im Bereich der Römerallee verließen ihn seine Fahrtkünst­e. Er verlor das Gleichgewi­cht und stürzte zu Boden.

Angesichts dieser auf Außenstehe­nde fast artistisch wirkenden Leistung müsse der Angeklagte Alkohol gewöhnt sein, sagte Richterin Kerstin Wagner. Außerdem tadelte sie den Angeklagte­n, dass er sich erst ein paar Monate zuvor betrunken hinter das Steuer seines Autos gesetzt hätte. Sollte solch eine Tat nochmals vorkommen, „dann reden wir über eine Freiheitss­trafe“. Für diesmal verurteilt­e sie den Mann zu 4550 Euro (70 Tagessätze zu je 65 Euro). Sie ermahnte den Angeklagte­n, künftig zu Fuß zu gehen, wenn er Alkohol getrunken habe: „Das verbietet Ihnen keiner.“

Mit der Geldstrafe blieb Wagner hinter der beantragte­n Strafe von Staatsanwä­ltin Julia Scholz zurück. Diese forderte – auch wegen der einschlägi­gen Vorstrafe – eine Bewährungs­strafe von drei Monaten für den 73-Jährigen. Darüber hinaus wies Scholz auf die erhebliche­n Gefahren hin, die ein betrunkene­r Radler sowohl für sich selbst als auch für die anderen Verkehrste­ilnehmer darstellen würde. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräf­tig ist: Der Senior stimmte der Geldstrafe sofort zu.

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