Teure Heimreise mit dem Fahrrad
Ein 73-Jähriger stürzt beim Heimweg von der Kneipe
Königsbrunn Der 73-jährige Angeklagte aus Königsbrunn ist Alkohol gewohnt. Zwei bis drei Halbe trinkt er nach eigenen Angaben täglich, dazu vielleicht mal ein Schnäpschen. An einem Nachmittag im August des vergangenen Jahres muss er aber deutlich mehr getrunken haben. So viel, dass er auf dem Heimweg mit dem Fahrrad stürzte. Die Polizei stellte einen Alkoholpegel von 2,14 Promille fest. Jetzt stand der Rentner wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr als Angeklagter vor der Augsburger Amtsrichterin und wurde zu einer Geldstrafe von 4550 Euro verurteilt. Noch frisch hätte er sich damals gefühlt und nichts vom Alkohol gespürt, versicherte der Mann. Das Fahrrad hatte er nehmen müssen, weil seit Januar vergangenen Jahres sein Führerschein amtlich unter Verschluss sei. Erst Ende Februar soll ihm das Dokument wieder ausgehändigt werden. Bei der Heimreise ging zunächst auch alles gut. Doch im Bereich der Römerallee verließen ihn seine Fahrtkünste. Er verlor das Gleichgewicht und stürzte zu Boden.
Angesichts dieser auf Außenstehende fast artistisch wirkenden Leistung müsse der Angeklagte Alkohol gewöhnt sein, sagte Richterin Kerstin Wagner. Außerdem tadelte sie den Angeklagten, dass er sich erst ein paar Monate zuvor betrunken hinter das Steuer seines Autos gesetzt hätte. Sollte solch eine Tat nochmals vorkommen, „dann reden wir über eine Freiheitsstrafe“. Für diesmal verurteilte sie den Mann zu 4550 Euro (70 Tagessätze zu je 65 Euro). Sie ermahnte den Angeklagten, künftig zu Fuß zu gehen, wenn er Alkohol getrunken habe: „Das verbietet Ihnen keiner.“
Mit der Geldstrafe blieb Wagner hinter der beantragten Strafe von Staatsanwältin Julia Scholz zurück. Diese forderte – auch wegen der einschlägigen Vorstrafe – eine Bewährungsstrafe von drei Monaten für den 73-Jährigen. Darüber hinaus wies Scholz auf die erheblichen Gefahren hin, die ein betrunkener Radler sowohl für sich selbst als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen würde. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: Der Senior stimmte der Geldstrafe sofort zu.