Einblicke in das neue Stadtarchiv
Mehr als ein Dutzend Beamte eilten zu der Ladengalerie. Die Polizisten drückten den Rentner sofort in eine Ecke und legten ihm Handschellen an. Als sie in den Koffer des Mannes schauten, fanden sie dort die Pistole. Der Mann war über den heftigen Zugriff der Polizei empört. Er besitzt einen sogenannten kleinen Waffenschein, der es ihm erlaubt, Schreckschusswaffen mit sich zu führen. Er vertrat die Ansicht, nichts falsch gemacht zu haben.
Aus Sicht der Polizei ist es ein Problem, dass sich in den vergangenen Jahren immer mehr Bürger einen kleinen Waffenschein zugelegt haben. Sie fürchten offenbar um ihre Sicherheit. Derzeit gibt es in Augsburg rund 1400 Personen, die so einen Schein besitzen. Alleine im vergangenen Jahr wurden 632 neue Anträge bewilligt. Besonders hoch sind die Anforderungen dafür nicht. Man darf nicht vorbestraft sein und die Polizei darf auch sonst keine Bedenken haben. Nachweisen, dass man besonders bedroht ist, muss man als Antragsteller nicht.
Bei der Augsburger Polizei fürchtet man jedoch, dass es durch die steigende Zahl an Waffenscheinen künftig öfter zu solchen Situationen wie vorige Woche in der City-Galerie kommt. „Die Beamten können nicht auf den ersten Blick beurteilen, ob es sich um eine echte Waffe oder nur um eine Schreckschusspistole handelt“, sagt Polizeisprecher Siegfried Hartmann. Entsprechend drastisch falle deshalb in solchen Fällen auch der Polizeieinsatz aus. Die Beamten könnten da nicht erst freundlich nach dem Waffenschein und dem Ausweis fragen. Im Extremfall könne das auch für den Waffenbesitzer gefährlich werden. Wenn die Polizisten sich bedroht fühlten, könnte es auch sein, dass sie schießen. Polizeisprecher Hartmann appelliert deshalb an Besitzer eines kleinen Waffenscheins, ihre Waffen in der Öffentlichkeit nie so zu tragen, dass andere sie sehen können.
Er hofft auf die Vernunft der Betroffenen. Denn rechtlich ist die Situation nicht so einfach. Im Waffengesetz gibt es keine eindeutige Vorgabe, wie eine Schreckschusswaffe zu tragen ist. Explizit verboten ist es nicht, die Waffe auch offen sichtbar dabei zu haben. Aber weil solch ein Verhalten schnell kritische Situationen auslöst und Menschen sich bedroht fühlen, kann es sein, dass die Behörde in solchen Fällen zum Schluss kommt, dass der Besitzer des Waffenscheins nicht mehr geeignet ist, eine Schreckschusswaffe mit sich zu führen.
Mit der rechtlichen Situation ist man auch bei der Stadtverwaltung nicht glücklich. Es gebe da eine Schieflage, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Denn bei Spielzeugpistolen gelte eine strengere Regelung als bei den Schreckschusswaffen. Das offene Tragen von sogenannten „Anscheinswaffen“– also etwa Luftdruckpistolen, die echten Waffen sehr ähnlich sehen – ist nämlich generell verboten. Verboten wurde das, weil auch durch Spielzeugwaffen immer wieder Polizeieinsätze ausgelöst werden. Vor gut einem Jahr rückten deshalb etwa mehrere Streifen in die Schafweidsiedlung in Göggingen aus. Sie trafen dort auf vier 15- und 16-jährige Jugendliche, die täuschend echt aussehende Nachbauten von Sturmgewehren und einer Pistole dabei hatten.
Wie es im Fall des 72-Jährigen weitergeht, ist noch offen. Die Polizisten hatten seine Schreckschusswaffe erst einmal sichergestellt. Die Stadt muss nun entscheiden, ob er sie zurückbekommt und den Schein behalten darf. »Kommentar Der Kulturkreis Haunstetten lädt für Montag, 6. März, 19 Uhr, zu einer Führung ins neue Stadtarchiv Augsburg ein. Wo früher die Maschinen der Augsburger Kammgarn-Spinnerei arbeiteten, werden heute historische Dokumente aufbewahrt. Der Treffpunkt für die Führung auf dem früheren AKSGelände ist die Adresse Zur Kammgarnspinnerei 11, die Kosten belaufen sich auf 5 Euro. Es wird um telefonische Anmeldung bis zum 1. März unter 0821/889139 gebeten.