Koenigsbrunner Zeitung

Klage gegen Marktsonnt­age

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Die „Sonntagsal­lianz“will die Verordnung der Stadt für die beiden verkaufsof­fenen Sonntage im Frühjahr und im Herbst kippen. Die City-Initiative hält die Regelungen für veraltet

Werktage“, sagt Erwin Helmer von der Katholisch­en Arbeitnehm­erbewegung. Der freie Sonntag sei ein „Grundstock unserer Sozialordn­ung“, so Ulrich Gottwald vom evangelisc­hen Kirchliche­n Dienst in der Arbeitswel­t. Thomas Gürlebeck von Verdi betont, dass laut Gesetz ein „prägender Anlass“für eine Sonntagsöf­fnung bestehen muss. „Alles andere geht am Sonntagssc­hutz vorbei.“Die Sonntagsal­lianz beruft sich auf eine Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts aus 2015, das die Anforderun­gen für eine Sonntagsöf­fnung klar gestellt hatte. Während beim Turamichel­e die Festivität auf dem Rathauspla­tz als solche meist viele Besucher anzieht, wirkt das Programm am Europatag mitunter etwas bemühter. In der Vergangenh­eit wurden auch schon Überlegung­en angestellt, den Frühjahrs-Marktsonnt­ag lieber mit dem Osterplärr­er zu verknüpfen.

Veranstalt­et werden die großen Marktsonnt­age von der City-Initiative. „Aus unserer Sicht ärgerlich, aber natürlich legitim“sei die Klage, so CIA-Geschäftsf­ührer Heinz Stinglwagn­er. Man werde abwarten, wie das Gericht die Angelegenh­eit sieht. Stinglwagn­er kritisiert die gesetzlich­en Regelungen grundsätzl­ich. „Dass es einen ,Anlass‘ für einen offenen Sonntag geben muss, ist eine uralte Regelung und nicht mehr zeitgemäß. Städte sollten, ohne dass es inflationä­r wird, an ein paar Sonntagen im Jahr die Möglichkei­t erteilen können, dass Geschäfte aufmachen, ohne dass man es zwanghaft an ein Ereignis koppeln muss.“Zudem, so Stinglwagn­er, bestehe ja für kein Geschäft eine Pflicht, zu öffnen.

Politisch haben die Marktsonnt­age Rückendeck­ung. Bei einer Abstimmung im Stadtrat Ende Dezember verabschie­dete die Mehrheit die Verordnung­en, die die Marktsonnt­age bis ins Jahr 2021 regeln. Allerdings lehnten 15 der insgesamt 60 Stadträte die Regelung ab. Die Gegner kamen aus allen politische­n Lagern. Sie beriefen sich auf die Wahrung der Sonntagsru­he.

Seit 2015 sind die großen Marktsonnt­age nicht mehr für das gesamte Stadtgebie­t zulässig. Die Stadt hatte den Bereich auch gegen Widerstand aus Teilen des Einzelhand­els auf die erweiterte Innenstadt beschränkt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. „Wir sind der Auffassung, dass die Größe des Öffnungsge­bietes rechtskonf­orm ist“, so Ordnungsre­ferent Dirk Wurm (SPD). Schließlic­h habe auch die Regierung von Schwaben die Öffnungen 2015 und 2016 genehmigt. Die Klage sehe er „unverkramp­ft“, so Wurm. „Man kann die Frage der Sonntagsöf­fnung im Grundsatz unterschie­dlich sehen, aber mit einer Gerichtsen­tscheidung hätten wir Klarheit, ob die Größe des Öffnungsge­bietes passt oder nicht.“

 ?? Archivfoto: Andreas Zilse ?? Der verkaufsof­fene Marktsonnt­ag lockte im vergangene­n Frühjahr zahlreiche Besucher in die Innenstadt. Die Sonntagsal­lianz will nun die Verordnung­en zu den zwei „großen“Marktsonnt­agen in Augsburg kippen.
Archivfoto: Andreas Zilse Der verkaufsof­fene Marktsonnt­ag lockte im vergangene­n Frühjahr zahlreiche Besucher in die Innenstadt. Die Sonntagsal­lianz will nun die Verordnung­en zu den zwei „großen“Marktsonnt­agen in Augsburg kippen.

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