Handys werden ihm zum Verhängnis
Wie ein gestohlenes Smartphone die Ermittler auf die Spur des Serieneinbrechers bringt, der eineinhalb Jahre lang in Wohnungen einstieg
Stadtbergen/Augsburg Ein Handy brachte die Ermittler auf seine Spur: Über die Verkehrsdaten eines gestohlenen Smartphones kamen die Kripobeamten auf den Serieneinbrecher, der am Amtsgericht Augsburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde. Der heute 61-Jährige war zwischen Februar 2015 und September 2016 in ein Dutzend Wohnungen in Stadtbergen und im Stadtgebiet von Augsburg eingebrochen.
Meistens hatte der Mann, der als Staplerfahrer arbeitet, Bargeld mitgehen lassen. Die Beträge lagen zwischen 50 und 500 Euro. Zweimal kamen ihm auch Handys in die Finger: Ein Smartphone hatte er offenbar in einem Pfandhaus zu Geld gemacht, ein anderes wollte er selbst benutzen. Er nahm die SIM-Karte des gestohlenen Geräts heraus und setzte seine eigene wieder ein. Ein Fehler: Die Polizei ließ die Verkehrsdaten kontrollieren und kam schon nach einigen Tagen auf die Nummer des Mannes. Der erhielt umgehend Besuch von den Beamten. In seiner Wohnung fanden sich unter anderem eine Taschenlampe und die Noppenhandschuhe, mit denen er auf Tour gegangen war. Auch eine Hafenmütze tauchte auf, die er aus einer fremden Wohnung mitgenommen hatte. Warum der 61-Jährige, der eher spartanisch lebte, mehrere Handyverpackungen bei sich aufbewahrt hatte, ließ sich nicht mehr klären. Unschlüssig blieb für die Ermittler auch, wofür er das Geld aus den Einbrüchen ausgegeben hatte. Vor Gericht gab er an, dass ihn Rückstände aus einem Handyvertrag in die Kriminalität getrieben hatten. Er habe sich einfach nicht mehr zu helfen gewusst. Daraufhin fasste er den Entschluss, bei anderen Menschen einzusteigen. Mit rund 2000 Euro war der Mann offenbar in der Kreide gestanden. Ob er den Schuldenberg mit der Beute tatsächlich abgebaut hatte, wollte Staatsanwältin Gudrun Wagner wissen. Sie hielt ihm vor: „Ich habe nicht den Eindruck, dass sich etwas verringert hat.“Ob eine Spielsucht ein möglicher Grund gewesen sein könnte, verneinte der Mann mehrfach.
Ausstieg als eine unüberwindbare Hürde
Wahrscheinlicher ist es, dass der 61-Jährige einfach nicht wusste, wie er aus dem Handyvertrag kommt. Was für andere zwei oder drei Telefonate bedeutet, stellte für den 61-Jährigen eine unüberwindbare Hürde dar. „Er ist einfach gestrickt“, versuchte Pflichtverteidiger Dominik Hofmeister zu erklären. Sein Mandant hatte auch nicht den Mut gehabt, sich wegen der persönlichen Notlage seinem Chef anzuvertrauen.
Der war offenbar die einzige Bezugsperson für den nicht vorbestraften Mann, der in einem Heim aufgewachsen war und nie seine Eltern zu Gesicht bekommen hatte.