So kommen junge Eltern weiter an Bauplätze
Zehn Jahre lang haben der Bund und Bayern mit der EU über Einheimischenmodelle verhandelt. Jetzt gibt es eine Einigung. Diese Regeln gelten künftig
München Einst waren sie ein wirksames Instrument der Kommunen, ihren jungen Familien zu helfen, einigermaßen günstig Baugrundstücke zu erwerben. Dann meldete die EUKommission Bedenken gegen die „Einheimischenmodelle“an. Rund zehn Jahre wurde verhandelt, bis Bayerns Innenminister, Joachim Herrmann (CSU), und der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold (SPD), erfolgreich Vollzug melden konnten. Damit ist, wie berichtet, wieder Rechtssicherheit hergestellt. Die Leitlinien, nach denen Gemeinden „weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums“ermöglichen können, sind aber relativ streng gefasst. Hier die wichtigsten Regeln:
Vermögensobergrenze Der Bewerber darf maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes verfügen und nicht bereits Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde sein. Immobilieneigentum außerhalb der Gemeinde wird als Vermögen angerechnet.
Einkommens obergrenze Der Bewerber darf maximal ein Einkommen in der Höhe des Durchschnittseinkommens eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde erzielen, aber nicht mehr als 51 000 Euro pro Jahr. Bei Paaren liegt die Obergrenze doppelt so hoch. Mit jedem unterhaltspflichtigen Kind erhöht sich die Obergrenze um 7000 Euro.
Auswahlkriterien Die Kommunen gewichten die Bewerbungen nach einem Punktesystem. Dabei geht es zum einen nach der finanziellen Bedürftigkeit: Je geringer Vermögen und Einkommen sind, desto mehr Punkte gibt es. Zum anderen geht es um soziale Bedürftigkeit: Hier werden individuelle Belastungen bewertet, wie zum Beispiel die Zahl der Kinder, oder ob es pflegebedürftige Angehörige gibt, oder ob eine Behinderung vorliegt. Und schließlich spielt für die Punktevergabe eine Rolle, seit wann der Bewerber seinen Erstwohnsitz in der Gemeinde hat beziehungsweise seit wann er in der Kommune einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Hier kann die Gemeinde, wenn sie das will, auch noch zusätzliche Punkte für die Ausübung eines Ehrenamtes vergeben.
Auswahlverfahren Die Auswahl der Bewerber muss in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen. Die Gemeinde muss ihren jeweiligen Bewertungsmaßstab vorab konkretisieren und bekannt geben. Völlig frei bei der Gewichtung der einzelnen Kriterien ist sie allerdings nicht. Die Tatsache zum Beispiel, dass jemand schon länger in einer Kommune wohnt oder arbeitet, darf mit maximal 50 Prozent der möglichen Höchstpunktzahl in die Bewertung einfließen.