Lidl darf Betriebsrat nicht kündigen
Discounter scheitert am Augsburger Arbeitsgericht
Graben Als der Vorsitzende Richter den Antrag des Discounters Lidl zurückweist, applaudieren viele Zuhörer im voll besetzten Saal des Augsburger Arbeitsgerichts kräftig. Ein 41-jähriger Betriebsrat darf damit weiter im Logistikzentrum in Graben arbeiten.
Lidl warf dem Mann vor, im August des vergangenen Jahres einen Vorgesetzten sowie einen schwerbehinderten Mitarbeiter beleidigt zu haben. Das Unternehmen wollte den 41-Jährigen außerordentlich kündigen, doch der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung. Diese wollte sich der Discounter gerichtlich ersetzen lassen – ohne Erfolg. Eine einvernehmliche Einigung scheiterte bereits bei einer Güteverhandlung im November 2016.
Der 41-Jährige, der die Vorwürfe bestritt, gab sich vor der Verhandlung in Augsburg entspannt. Er glaube an den Rechtsstaat und wisse, dass es gut ausgehe. Der Mann freute sich über den Beschluss des Arbeitsgerichts genauso wie Thomas Gürlebeck von Verdi. „Dummes Verhalten hat heute seine Grenzen aufgezeigt bekommen. Ich hoffe, dass der Arbeitgeber dies erkannt hat und in Zukunft vertrauensvoll mit uns zusammenarbeitet“, sagte der Gewerkschaftssekretär.
Lidl-Anwalt Frank Hahn erklärte, dass man die Entscheidung des Gerichts respektiere. „Uns ist daran gelegen, mit dem Betriebsratsgremium nun rasch zu einer guten Zusammenarbeit zurückzukehren.“(mili)