Eine Satzung für mehr Durchblick
Eine neue Regelung zu Auskünften und zur Informationspolitik der Stadt Bobingen ist umstritten
Bobingen Wer darf was erfahren? Diese Frage wird die Mitglieder des städtischen Hauptausschusses bei ihrer nächsten Sitzung nach den Osterferien beschäftigen. Für eine „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises“macht sich die FBUFraktion im Bobinger Stadtrat schon seit Mitte vergangenen Jahres stark. Außer einer längeren Debatte, in der es kontroverse Meinungen gab, ist bisher allerdings nichts weiter passiert – „auch weil uns die FBU die erforderlichen Unterlagen bisher noch nicht geliefert hat“, sagt Hauptamtsleiter Thomas Ludwig auf Anfrage unserer Zeitung.
Grundsätzlich aufgeschlossen zeigt sich Zweiter Bürgermeister Klaus Förster (CSU), der den längere Zeit erkrankten Bürgermeister Bernd Müller vertritt und schon seit einigen Wochen alle Sitzungen leitet. „Transparenz ist die Grundlage der Verwaltung“, stellt Förster fest; er sieht für die Bürger aber keine Vorteile in einer eigenen Satzung zur Informationsfreiheit. „Denn es gibt ja bereits gesetzliche Regelungen zu diesem Thema!“
Die Ratsmitglieder müssten entscheiden, so Förster, ob sie einem weitergehenden Vorschlag von FBU-Fraktionssprecher Franz Handschuh folgen: Im Sinne eines gläsernen Rathauses soll die Stadt künftig unter anderem Beschlüsse, Protokolle und Unterlagen öffentlicher Sitzungen, ihre Bauvorhaben sowie Gutachten, Haushaltspläne und weitere Dokumente zum Beispiel im Internet veröffentlichen.
Doch was Transparenz schafft oder nur Aufwand im politischen Tagesgeschäft schafft, sehen staatliche Verwaltungen unterschiedlich: Das würde ihrer Ansicht nach einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuten, sagen einige, für den man sogar eigenes Personal bräuchte. Außerdem könnte es Probleme mit dem Datenschutz geben, so die Befürchtungen. Die Stadtverwaltung in Bobingen hat sich des- halb an die Rechtsaufsicht beim Augsburger Landratsamt gewandt mit der Bitte um Rat.
Grundlage für die bevorstehende Diskussion im Hauptausschuss könnte die Satzung der Stadt Friedberg sein. Dort bezieht sich der Anspruch auf Information allerdings nur auf einheimische Bürger, und für die gewünschte Auskunft können erhebliche Gebühren anfallen; das könnte abschreckend auf manche Bobinger wirken, glaubt Franz Handschuh. Er zitierte in einer früheren Sitzung den bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und sollte dazu Hauptamtsgravierenden leiter Thomas Ludwig noch entsprechende Unterlagen liefern.
„Täglich gibt es unzählige Auskunftsersuche an die öffentlichen Verwaltungen, und die werden weit überwiegend zur vollen Zufriedenheit der Bürger beantwortet“, stellt Ludwig fest. SPD-Sprecher Edmund Mannes hält die von der FBU geforderte Veröffentlichung von Beschlüssen und Protokollen im Internet für problematisch; das habe mit dem Auskunftsrecht der Bürger nichts zu tun. Dem FBU-Vorstoß stehen Mitglieder der CSU-Fraktion grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber: „Denn bisher war Bobingen sehr zurückhaltend“, sagt Hans-Peter Dangl.
Das Bayerische Datenschutzgesetz enthält einen neuen Artikel mit der Überschrift „Recht auf Auskunft“. Doch diese Regelung gibt den Behörden viele Möglichkeiten, die Auskunft zu verweigern – etwa wenn nach Auffassung der Behörde ein „unverhältnismäßiger Aufwand“entsteht. Und ganz entscheidend: Auskunft heißt in Bayern nicht Akteneinsicht, sondern lediglich, dass die Behörde dem Bürger mitteilt, was in den Unterlagen steht. „Amtliche Information“ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen. Jeder, so das Gesetz im Wortlaut, hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen.
Die Voraussetzungen: Er muss ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegen. Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen nicht beeinträchtigt werden. Um Informationsund Wissenslücken zu schließen, hat die bayerische Datenschutzbehörde auf ihrer Website datenschutz-bayern.de eine eigene Rubrik zum „Allgemeinen Auskunftsanspruch“eingerichtet.
„Täglich gibt es unzählige Auskunftsersuchen an die öffentlichen Verwaltungen und die werden weit überwiegend zur vollen Zufriedenheit der Bürger beantwortet.“
Thomas Ludwig