Koenigsbrunner Zeitung

So kommen Sie schlau durch den Stau

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Das müssen Sie beachten, wenn auf der Autobahn mal wieder nichts mehr geht: Auch zum Pinkeln nicht aussteigen und das Handy weg vom Ohr, solange der Motor läuft

Landkreis Augsburg Osterzeit ist auch Stauzeit auf der Autobahn – und nach den Ferien kann es zu den Stoßzeiten schon mal eng werden auf A8, B2 und B17, wo der Verkehr doch mehrspurig rollen soll. Autofahrer, die im Stau stehen, sollten die wichtigste­n Verkehrsre­geln kennen und beachten. Es drohen sonst Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigste­n Tipps zusammenge­stellt.

Eine Rettungsga­sse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsw­eise einem Rettungsfa­hrzeug hinterherf­ahren. Es könnten noch weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein Verwarnung­sgeld von 20 Euro.

Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzl­ich nicht betreten werden. Der Gesetzgebe­r sieht weder ein „menschlich­es Bedürfnis“noch das Wickeln eines Kindes als anerkannte­n Notfall an. In solchen Fällen muss bis zum nächsten Parkoder Rastplatz weitergefa­hren werden. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusicher­n. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnung­sgeld zahlen.

Auch das Halten auf dem Standstrei­fen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnung­sgeld zahlen. Beim Par- wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperru­ng für eine längere Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen meist ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Die Rettungskr­äfte dürfen nicht behinken dert werden. Das Telefonier­en ohne Freisprech­anlage ist auch im Stau verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschal­tet. Es droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

Der Seitenstre­ifen ist nicht dazu da, um schneller auf einen Rastplatz oder zur Autobahnau­sfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Rückwärtsf­ahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreif­en steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreif­en darf auf dem rechten Fahrstreif­en mit einer Geschwindi­gkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr links langsam in Bewegung, darf die Differenzg­eschwindig­keit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

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Symbolfoto: Marcus Merk Osterzeit ist auch Stauzeit auf der Autobahn, da kann es schon mal eng werden auf der A 8, wo der Verkehr doch mehrspurig rollen soll. Eine Rettungsga­sse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität.

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