Viele unklare Bestimmungen und Sonderregeln
Zu unserem Artikel „Geisterradler leben gefährlich“in der Ausgabe vom Sams tag, 17. Juni:
Wie viele andere aktive Radfahrer in Königsbrunn leide ich unter den vielen unklaren Bestimmungen und Sonderregelungen die in den letzten Jahren in Königsbrunn für die Radfahrer eingeführt wurden und zu immer größerer Rechtsunsicherheit geführt haben.
In ihrem Bericht zeigten sie das Foto mit dem Verkehrsschild „Gehweg - Radfahrer frei“und wiesen darauf hin, dass hier das Fahren in beiden Richtungen erlaubt sei. Gleichzeitig zeigen sie in ihrem Bericht ein Foto der Bgm-Wohlfarth-Straße mit dem gleichen Schild, wiesen aber darauf hin, dass hier das Radfahren nicht in beide Richtungen erlaubt ist.
Sie weisen darauf hin, dass auf diesen Wegen nur langsames Fahren erlaubt ist, tatsächlich ist nur das Fahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das schaffen aufgrund der nötigen Balance-Fähigkeit, die ein solches Fahren erfordert, nur noch die wenigsten älteren Verkehrsteilnehmer, sodass ihnen nur die Wahl bleibt gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen oder auf die unsichere und unübersichtliche, von den Autos benützte Fahrspur der Bgm-Wohlfarth-Straße auszuweichen.
Es ist ja schön, dass sich die Stadt als fahrradfreundlichste Stadt des Landkreises feiern lässt. Tatsache aber ist, dass seit der letzten Wahl des neuen Stadtrates immer mehr reine Fahrradwege weggefallen sind und dafür immer mehr Sonderregelungen eingeführt worden sind, sodass für den Fahrradfahrer inzwischen schon für jede größere Straße ein anderes Verkehrsrecht gilt. Klaus Kaczkowski, Königsbrunn