Räuber muss jahrelang ins Gefängnis
Ein Mann überfiel mit einer Waffe einen Geldboten. Er wollte fette Beute machen
Der Plan ging so: Thomas K.* wollte schnell an viel Geld kommen und daher einen Geldtransporter überfallen. Er wählte einen Montag aus, denn an dem Tag brachte ein Mitarbeiter einer Augsburger Bäckerei die Wochenendeinnahmen zur Bank. Thomas K. wollte ihn abpassen, das Geld erbeuten und sich danach aus dem Staub machen. Es klappte nicht, zumindest nicht so, wie sich Thomas K. das vorstellte.
Was war passiert? Thomas K., 32, ein breitschultriger, mehrfach vorbestrafter Mann mit Knasterfahrung, hatte versucht, seinen kriminellen Plan umzusetzen. Am Montag, 5. September 2016, brachte ein Mann etwas über 70000 Euro zur Augusta-Bank in der Schießgrabenstraße, als ihn der Räuber mit einer Softair-Pistole bedrohte, die Box mit den Wochenendeinnahmen ergriff und floh. Weit kam Thomas K. mit der Beute nicht.
Die Box hatte ein beträchtliches Gewicht. Im Gerichtssaal räumte der Angeklagte die Tat am ersten Prozesstag ein und schilderte, er habe damals Panik bekommen, als ein Polizeiauto an ihm vorbeigefahren sei. Er versteckte die Box noch in der Straße hinter ein paar Mülltonnen, wo die Polizei sie später fand. Das Geld, so berichtete es der Angeklagte, habe er für seine Drogensucht ausgeben wollen. Desillusioniert sei er zu der Zeit gewesen, auch während der Tat selbst habe er unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Als schließlich die Polizei bei ihm anrückte, versuchte er zu flüchten. Er sprang aus einem Fenster im ersten Stock, verletzte sich und musste ins Krankenhaus. Seither sitzt er in U-Haft.
Neben Thomas K. hatten sich im Prozess zwei weitere Angeklagte verantworten müssen. Einer von ihnen, ein 31-Jähriger, hatte Thomas K. nach seiner Tat mit dem Auto aufgelesen und sich später am Tatort umgeschaut. Um sicherzustellen, dass das Geld nicht von anderen Personen gefunden wird, wie es in der Anklageschrift hieß, in der die Staatsanwaltschaft ihm Beihilfe zum schweren Raub vorwarf. Der 31-Jährige, der ebenfalls seit September in Untersuchungshaft gewesen war, bestritt diesen Vorwurf am ersten Verhandlungstag über eine Erklärung seiner Verteidigerin Alexandra Gutmeyr. Das Gericht stellte das Verfahren gegen ihn ein, er wurde damit aus der U-Haft entlassen.
Der dritte Angeklagte spielte in dem Fall eine Schlüsselrolle: Er war Mitarbeiter der Bäckerei und wusste daher, wann und wo der Geldbote die hohen Einnahmen des Wochenendes zur Bank brachte. Und von ihm hatte es Thomas K. erfahren, den er in einer Videothek kennengelernt hatte, wo sich die beiden über den geplanten Raub unterhielten. Der von Rechtsanwalt Michael Weiss verteidigte Mann kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Raub um eine Gefängnisstrafe herum.
Dass es bei Thomas K. hingegen auf eine längere Haftstrafe hinauslaufen würde, war von Anfang an klar. Ihn verurteilte die dritte Strafkammer des Augsburger Landgerichtes nun wegen schweren Raubs zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an – also eine Drogentherapie im Gefängnis. Seine Verteidiger Marco Müller und Martina Sulzberger hatten auf vier Jahre plädiert, die Staatsanwaltschaft auf sechs Jahre und neun Monate.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. * Name geändert