Welches Wohnhaus ist erlaubt und welches nicht?
Eine Bauvoranfrage löst im Kleinaitinger Gemeinderat eine lange Diskussion aus. Es geht um die Grundstücksgröße und die Dachneigung. Warum das Gremium mit knapper Mehrheit keine Ausnahmen erlaubt
Kleinaitingen Es ist eine zukunftsweisende Entscheidung, darin waren sich alle elf anwesenden Kleinaitinger Gemeinderäte einig. Aber das war es auch schon mit den Gemeinsamkeiten, denn: Die Gemeinderäte mussten bei einer Bauvoranfrage für ein Wohnhaus in Kleinaitingen an der Ecke Lechfeldstraße/Frühlingstraße darüber entscheiden, ob die Grundstücksgröße sowie die Dachneigungen an dem geplanten Haus und der Garage vom Bebauungsplan abweichen dürfen oder nicht.
Der potenzielle Bauherr würde 400 des 572 Quadratmeter großen Grundstücks kaufen, das Problem: Laut dort existierendem Bebauungsplan muss ein Grundstück mindestens 540 Quadratmeter groß sein. Doch das war nicht die einzige Ausnahme, die für den geplanten Neubau nötig wäre. Die Bauvoranfrage sah ein Haus im Toskana-Stil mit einer Dachneigung von 20 Grad vor. Alle anderen Häuser haben allerdings ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 40 und 48 Grad. Kleinaitingens Zweiter Bürgermeister Artur Dachs (CSU/UL) sprach bei der inhaltlich geführten Debatte von einem erheblichen Eingriff in einen bestehenden Bebauungsplan, der seiner Meinung nach problematisch sei. Ähnlich äußerte sich Gemeinderat Peter Höfer (CSU/UL); ihn störte die Dachform mehr als die Grundstücksgröße: „Das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht dort hinein.“Dasselbe Problem sprach Thomas Heiß (FWV) an, für den das Dach nicht ins Ortsbild passe.
Finanziellen Aspekt bei einem Eigenheim berücksichtigen
Herbert Schmid (FWV) sprach sich dagegen für eine Ausnahmeregelung aus. „Wenn eine kleinere Parzelle sinnvoll genutzt wird, warum soll sie dann nicht bebaut werden dürfen?“, fragte Schmid. Dieter Heiß (CSU/UL) konnte sich ebenfalls mit einer Ausnahmegenehmigung anfreunden, eine andere Dachneigung würde ihn nicht stören. Und Bürgermeister Rupert Fiehl? „Wir müssen entscheiden, ob das Haus ins Ortsbild passt oder nicht“, sagte Fiehl. Er gab bei der Entscheidung aber zu Bedenken, dass man den finanziellen Aspekt bei einem Eigenheim berücksichtigen müsse.
Nach der Diskussion stimmten die elf Räte einzeln über mögliche Ausnahmen ab. Das Ergebnis war denkbar knapp: Mit jeweils sechs Gegenstimmen wurden sowohl bei der Grundstücksgröße als auch bei der Dachneigung eine Abweichung abgelehnt. Gegen ein begrüntes Flachdach auf der geplanten Garage hatte dagegen kein Gemeinderat etwas einzuwenden.