Koenigsbrunner Zeitung

Gemeindera­t lässt Abweichung nun doch zu

Das Kleinaitin­ger Gremium verweigert­e einem Häuslebaue­r vor wenigen Wochen noch die Zustimmung. Warum die Entscheidu­ng diesmal anders ausfällt

- VON MICHAEL LINDNER

Kleinaitin­gen Die Nachfrage nach Wohnraum ist in Kleinaitin­gen hoch – so wie in allen Lechfeldge­meinden. Das Problem ist überall dasselbe: Es gibt zu wenig Grundstück­e für potenziell­e Bauherren. Und wenn doch welche angeboten werden, sind sie innerhalb kürzester Zeit verkauft – zu hohen Preisen. In seiner jüngsten Sitzung beschäftig­te sich der Gemeindera­t ausschließ­lich mit Bauvoranfr­agen und Bauanträge­n. Dabei stand ein Einfamilie­nhaus auf der Tagesordnu­ng, mit der sich der Gemeindera­t bereits drei Wochen zuvor schon einmal beschäftig­t hatte. Und das Ergebnis bei der jüngsten Abstimmung kam für manchen Zuschauer überrasche­nd.

Zur Erinnerung: Der potenziell­e Bauherr richtete eine Bauvoranfr­age für ein Einfamilie­nhaus an der Ecke Frühlingst­raße/Lechfeldst­raße. Er wollte 400 Quadratmet­er des 572 Quadratmet­er großen Grundstück­s kaufen und ein Haus im ToskanaSti­l mit einer Dachneigun­g von 20 Grad errichten. Allerdings gab es zwei Probleme: Der Bebauungsp­lan sieht nur ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 40 und 48 Grad vor; außerdem muss das Grundstück mindestens 540 Quadratmet­er groß sein. Beide Abweichung­en lehnte der Gemeindera­t Ende Juni mit 6:5 Stimmen ab. Doch bei der jetzigen Bauvoranfr­age gab es eine Änderung: Das Haus soll ein Satteldach mit einer 40-Grad-Neigung erhalten, allerdings würde das Grundstück weiterhin nur 400 Quadratmet­er groß sein.

Kleinaitin­gens Bürgermeis­ter Rupert Fiehl führte in der Sitzung die „etwas außergewöh­nlichen Eigentumsv­erhältniss­e“genauer aus. So benötige der Verkäufer des Grundstück­s die restlichen 172 Quadratmet­er, da darauf ein Carport stehe und zu seinem Wohnhaus kein eigener weiterer Grund gehöre. „Man sollte jedem, der auf dem Land wohnt, auch zugestehen, dass er auch etwas Grün hat“, sagte Fiehl. Helmut Zott von der VG Großaiting­en sah genügend Umstände, die für eine Befreiung sprechen. Da man den Altbestand nicht ändern kann, müsse man das Beste aus der Situation machen. Und das sei seiner Meinung nach hier der Fall. Dieser Meinung schloss sich die Mehrheit des Gemeindera­ts an, lediglich Andrea Brzeski (FWV) und Holger Korth (CSU/UL) stimmten dagegen.

Bei einer weiteren Bauvoranfr­age stimmte der Gemeindera­t einstimmig für eine Befreiung. In der Keltenstra­ße möchte der Bauherr ein flach geneigtes Satteldach mit 20 Grad, und nicht wie im Bebauungsp­lan gefordert mit 45 Grad, errichten. Der Gemeindera­t diskutiert­e außerdem kurz darüber, ob nicht gleich der Bebauungsp­lan geändert werden sollte. Sowohl Fiehl als auch Zweiter Bürgermeis­ter Artur Dachs waren jedoch dagegen – auch aus finanziell­en Gründen. Zott erklärte dem Gremium, dass eine Änderung des Bebauungsp­lans mindestens 3000 Euro koste. Deswegen wurde dieser Vorschlag schnell wieder verworfen.

Dem Bauantrag für ein Einfamilie­nhaus in der Frühlingst­raße wurde ebenfalls zugestimmt. Da im Altortbere­ich kein Bebauungsp­lan existiert, gilt der Einfügungs­paragraf. Laut diesem muss sich das Gebäude der Umgebung anpassen.

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Rupert Fiehl

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