Gemeinderat lässt Abweichung nun doch zu
Das Kleinaitinger Gremium verweigerte einem Häuslebauer vor wenigen Wochen noch die Zustimmung. Warum die Entscheidung diesmal anders ausfällt
Kleinaitingen Die Nachfrage nach Wohnraum ist in Kleinaitingen hoch – so wie in allen Lechfeldgemeinden. Das Problem ist überall dasselbe: Es gibt zu wenig Grundstücke für potenzielle Bauherren. Und wenn doch welche angeboten werden, sind sie innerhalb kürzester Zeit verkauft – zu hohen Preisen. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat ausschließlich mit Bauvoranfragen und Bauanträgen. Dabei stand ein Einfamilienhaus auf der Tagesordnung, mit der sich der Gemeinderat bereits drei Wochen zuvor schon einmal beschäftigt hatte. Und das Ergebnis bei der jüngsten Abstimmung kam für manchen Zuschauer überraschend.
Zur Erinnerung: Der potenzielle Bauherr richtete eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus an der Ecke Frühlingstraße/Lechfeldstraße. Er wollte 400 Quadratmeter des 572 Quadratmeter großen Grundstücks kaufen und ein Haus im ToskanaStil mit einer Dachneigung von 20 Grad errichten. Allerdings gab es zwei Probleme: Der Bebauungsplan sieht nur ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 40 und 48 Grad vor; außerdem muss das Grundstück mindestens 540 Quadratmeter groß sein. Beide Abweichungen lehnte der Gemeinderat Ende Juni mit 6:5 Stimmen ab. Doch bei der jetzigen Bauvoranfrage gab es eine Änderung: Das Haus soll ein Satteldach mit einer 40-Grad-Neigung erhalten, allerdings würde das Grundstück weiterhin nur 400 Quadratmeter groß sein.
Kleinaitingens Bürgermeister Rupert Fiehl führte in der Sitzung die „etwas außergewöhnlichen Eigentumsverhältnisse“genauer aus. So benötige der Verkäufer des Grundstücks die restlichen 172 Quadratmeter, da darauf ein Carport stehe und zu seinem Wohnhaus kein eigener weiterer Grund gehöre. „Man sollte jedem, der auf dem Land wohnt, auch zugestehen, dass er auch etwas Grün hat“, sagte Fiehl. Helmut Zott von der VG Großaitingen sah genügend Umstände, die für eine Befreiung sprechen. Da man den Altbestand nicht ändern kann, müsse man das Beste aus der Situation machen. Und das sei seiner Meinung nach hier der Fall. Dieser Meinung schloss sich die Mehrheit des Gemeinderats an, lediglich Andrea Brzeski (FWV) und Holger Korth (CSU/UL) stimmten dagegen.
Bei einer weiteren Bauvoranfrage stimmte der Gemeinderat einstimmig für eine Befreiung. In der Keltenstraße möchte der Bauherr ein flach geneigtes Satteldach mit 20 Grad, und nicht wie im Bebauungsplan gefordert mit 45 Grad, errichten. Der Gemeinderat diskutierte außerdem kurz darüber, ob nicht gleich der Bebauungsplan geändert werden sollte. Sowohl Fiehl als auch Zweiter Bürgermeister Artur Dachs waren jedoch dagegen – auch aus finanziellen Gründen. Zott erklärte dem Gremium, dass eine Änderung des Bebauungsplans mindestens 3000 Euro koste. Deswegen wurde dieser Vorschlag schnell wieder verworfen.
Dem Bauantrag für ein Einfamilienhaus in der Frühlingstraße wurde ebenfalls zugestimmt. Da im Altortbereich kein Bebauungsplan existiert, gilt der Einfügungsparagraf. Laut diesem muss sich das Gebäude der Umgebung anpassen.