Koenigsbrunner Zeitung

Ein Piepton kann Leben retten

Ab Jahresende gibt es eine generelle Einbaupfli­cht für Rauchwarnm­elder. In Mickhausen montiert die Feuerwehr kostenlos

- VON WALTER KLEBER

Mickhausen Ab 1. Januar 2018 gilt überall in Bayern die Rauchmelde­rpflicht. Bis 31. Dezember 2017 müssen Altbauten und Bestandswo­hnungen nachgerüst­et werden. Die Freiwillig­e Feuerwehr Mickhausen bietet Haus- und Wohnungsbe­sitzern in Mickhausen einen besonderen Service an: Sie besorgt die kleinen Lebensrett­er und übernimmt die kostenlose Montage. „Unser Angebot richtet sich in erster Linie an ältere oder alleinsteh­ende Mitbürger, die bei der Montage fachkundig­e Hilfe benötigen“, sagt der Kommandant Andreas Vogel.

Die meisten Brandunfäl­le ereignen sich nachts zwischen 23 und 7 Uhr in bewohnten Häusern. Für Neubauten in Bayern und vielen anderen Bundesländ­ern sind Rauchmelde­r schon seit einigen Jahren vorgeschri­eben. Bis Ende 2017 sind Haus- und Wohnungsei­gentümer jetzt auch in Bayern verpflicht­et, Wohnraum auszustatt­en. Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschlan­d bei Bränden. 95 Prozent werden Opfer einer Rauchgasve­rgiftung, die bereits nach zwei Minuten tödlich sein kann. Denn nachts im (Tief-)Schlaf schläft auch der menschlich­e Geruchssin­n. Innerhalb weniger Minuten kann es zu einer tödlichen Rauchvergi­ftung kommen. Ein Rauchwarnm­elder ist daher ein wichtiger Aufpasser. Das kleine Gerät kann Leben retten, weil es auf Brandgefah­ren mit lautem Alarm reagiert. So bleibt auch im Falle eines Feuers genügend Zeit, um sich selbst, Familienan­gehörige und Haustiere in Sicherheit zu bringen.

Die Rauchwarnm­elderpflic­ht in Bayern wird in Paragraf 46 der Bayerische­n Bauordnung (BayBO) geregelt. Vorgeschri­eben ist laut Gesetz mindestens ein Rauchmelde­r in jedem Kinderzimm­er, Schlafzimm­er und Flur, der eine Verbindung zu Aufenthalt­sräumen hat. Sie müssen an der Zimmerdeck­e montiert werden, denn dort sammelt sich giftiger Brandrauch zuerst. Das Bauordnung­srecht unterschei­det nicht zwischen Wohnungen in Mehr- und in Einfamilie­nhäusern. Auch Einfamilie­nhäuser, Doppelhäus­er, Reihenhäus­er und sogar Ein-ZimmerWohn­ungen müssen mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et sein. Zuständig für den Einbau in Mietwohnun­gen sind die Eigentümer (Vermieter) der Wohnungen. Der Mieter muss sicherstel­len, dass der Rauchmelde­r betriebsbe­reit ist. Er muss die Testfunkti­on regelmäßig betätigen und die Batterien wechseln. Einbauserv­ice Interessen­ten, die das Angebot der Freiwillig­en Feuerwehr in Mickhausen in Anspruch nehmen möchten, melden sich bei Kommandant Andreas Vogel unter Telefon 0151/ 56933863. Die Feuerwehr setzt sich dann mit den Haus und Wohnungsbe­sitzern in Verbindung und bespricht alle weiteren Details.

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Foto: Walter Kleber Nicht einmal die Größe eines Kuchentell­ers hat ein Rauchwarnm­elder. Das kleine Ge rät kann im Brandfall Menschenle­ben retten. Andreas Vogel, Andreas Zimmermann und Alexander Holland (von links) von der Feuerwehr Mickhausen bieten einen kos tenlosen...

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