D wie Diäten
Abgeordnete sollen finanziell unabhängig sein, um Zuwendungen von Interessenvertretern zu widerstehen. Dafür gibt es Diäten. Das Wort hat nichts mit Diät zu tun. Es kommt vom lateinischen „dies“(der Tag) und stammt aus der Zeit, als die Volksvertreter ein Tagegeld pro Sitzung als Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhielten.
Die Mitglieder des Bundestages müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 selber über die Höhe ihrer Bezüge entscheiden. Seit dem 1. Januar 2017 sind es 9541,74 Euro im Monat. Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 4318,38 Euro im Monat, über deren Verwendung kein Nachweis erbracht werden muss. Um den ständigen Debatten über Diätenerhöhungen die Grundlage zu entziehen, orientieren sich die Bezüge der Abgeordneten an den Gehältern der einfachen Richter bei einem Obersten Gericht des Bundes.
Noch umstrittener als die Diäten sind die Altersbezüge. Sie wurden nach massiver Kritik 2008 deutlich gesenkt. Anspruch auf eine Pension hat jeder Abgeordnete, der das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört hat. Dann erhält er 2,5 Prozent der Diäten (derzeit 238,54 Euro pro Monat). Mit jedem weiteren Jahr im Bundestag steigen die Bezüge um jeweils 2,5 Prozentpunkte. Den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Diäten – 6440,67 Euro pro Monat – erhalten Abgeordnete, die mindestens 27 Jahre dem Bundestag angehört haben. Mainz