Ein weiterer Schritt zur neuen Dorfmitte
Langerringen reagiert auf Stellungnahmen und Anregungen. Der angepasste Bebauungsplan liegt aus
Langerringen Die Tagesordnung muss interessant gewesen sein, denn im Sitzungssaal des Langerringer Rathauses herrschte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung großer Zuhörerandrang. Schließlich ging es um den Bebauungsplan „Dorfmitte“. Denn nahezu jedes Dorf möchte eine ansprechend gestaltete Dorfmitte. Langerringen hat dazu in der nahen Vergangenheit mit der Errichtung des Neuen Gemeindezentrums einen ersten deutlich sichtbaren Schritt getan.
Jetzt aber ging es um die weitere Ausgestaltung des Gebietes. Ralph Kulak (Planungsbüro Logo Verde) ging dabei detailliert auf etliche Stellungnahmen oder Anregungen ein. Ziel des Bebauungsplanes 27 „Dorfmitte“ist der Wunsch nach Erhalt des innerörtlichen dörflichen Charakters, ohne deshalb als Kommune zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand zu geben. Die birgt allerdings auch Konfliktpotenzial.
So erklärte die Anwältin eines betroffenen Anliegers in einer schriftlichen Stellungnahme, dass dieser sich in den weiteren Nutzungsmöglichkeiten und Planungen des Grundstückes deutlich eingeschränkt sähe.
Zwischen beiden Seiten herrscht ohnehin ein etwas gespanntes Verhältnis, resultierend aus den Plänen für das Neue Gemeindezentrum. Ein entsprechendes Rechtsverfahren ruht zur Zeit.
Die Gemeinde betonte allerdings nochmals, den städtebaulichen Charakter Langerringens auch stärken zu wollen. Sogenannte Hinterlieger, also Bauen in zweiter Reihe mit Hauptnutzungen, widersprächen aber dieser Absicht und zerstörten langfristig den bisherigen Charakter des Gebietes. Dem Vorschlag, das Überplanungsverfahren bis zu einer Einigung auszusetzen, konnte sich der Gemeinderat nicht anschließen.
Andere Einwendungen betroffener Anwohner wurden einvernehmlich geklärt. So kann ein anliegender Milchviehbetrieb durch Verbesserung der Bauformen den weiteren Betrieb bis in die nächste Generation hinein besser planen. Da auch das Baufenster etwas verschoben wurde, wurde den berechtigten Einwendungen des Nebenerwerbslandwirtes vollständig Rechnung getragen. Mit dieser Anpassung erledigten sich zeitgleich zwei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange.
Aus den Reihen der Zuhörer kam dabei gleich mehrfach die Frage auf, welcher Bebauungsplan denn im Falle eines Abrisses und Wiederaufbaus, beispielsweise nach einem Brand, gelte. „Der jeweils aktuelle Plan“, sagte Bürgermeister Konrad Dobler. Trösten mag da der bis zu einem Abriss geltende Bestandsschutz.
Auch das Thema „Zäune“wurde angesprochen. Um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, enthält der Planentwurf einige Vorgaben. Es besteht Bestandsschutz, neue Grundstückseinfriedungen sollen bis zu einer Höhe von 1,40 Meter zulässig und nicht geschlossen sein. Dabei dürfen beispielsweise Stahlgitterzäune oder Holzstaketen verbaut werden. Dies gilt nach Abwägungsbeschluss für alle Einfriedungen, also auch zwischen den Grundstücken. Die aktualisierte und gebilligte Planung „Dorfmitte“wird jetzt erneut öffentlich ausgelegt.