Der Zeuge, der auf sich warten lässt
Die Verhandlung gegen einen Kauferinger muss unterbrochen werden. Er soll sein Opfer mit dem Auto mitgeschleift haben
Augsburg/Kaufering Weiter auf sein Urteil warten muss ein 25-jähriger Angeklagter aus Kaufering, der vergangenes Jahr mit einem Transporter eine Unfallfahrt unternommen haben soll, bei der ein 33-Jähriger mitgeschleift und verletzt wurde. Den dritten Verhandlungstermin musste das Augsburger Amtsgericht schon nach einigen Minuten beenden, weil ein möglicherweise wichtiger Zeuge unentschuldigt nicht erschienen war. Zum ersten Verhandlungstermin Ende September hatte sich dieser Zeuge noch krankheitsbedingt entschuldigt, jetzt erschien er offensichtlich grundlos nicht.
Was dessen Rolle bei den Vorkommnissen an jenem Freitagabend des 1. Juli 2016 in der Kauferinger Kolpingstraße gewesen ist, ist unklar. Der Angeklagte macht in diesem Prozess keine Angaben zur Sache. Die Personalien des Zeugen aus Kaufering waren von der Polizei an der Unfallstelle aufgenommen worden, aber schon zu einer polizeilichen Vernehmung vor einem Jahr war er nicht erschienen.
Die Staatsanwaltschaft hätte auf eine Vernehmung des Mannes verzichtet – dann hätte in der dritten Sitzung auch plädiert und ein Urteil gesprochen werden können. Aber Sascha Schnarr, der Verteidiger des Angeklagten, legte großen Wert auf dessen Einvernahme. Schließlich gehe es in dem Verfahren auch um den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, und hier könne der Zeuge möglicherweise entscheidende Angaben zur Entlastung des Angeklagten machen.
Am 1. Juli 2016 in den Abendstunden soll der Angeklagte gemeinsam mit einem Beifahrer in einem Transporter (Pick-up) seines Arbeitgebers nicht ganz vorschriftsgemäß in Kaufering herumgefahren sein. Dabei soll er mit dem Transporter auch bedrohlich auf zwei Männer zugefahren sein, die an einem Fahrradständer eines Supermarktes saßen und dort ihr Feierabendbier tranken.
Einer der beiden, ein 33-Jähriger aus Kaufering, hat dann offensichtlich in die geöffnete Seitenscheibe des Transporters gegriffen – oder wollte er nach dem Fahrer schlagen? So genau konnte das bisher vor Gericht nicht geklärt werden, weil der Geschädigte Erinnerungslücken geltend machte.
Jedenfalls soll der Angeklagte unvermittelt losgefahren sein, während der 33-Jährige außen am Auto hing und diesen knapp 20 Meter mitgeschleift haben soll. Dann fiel der Geschädigte vom Auto auf die Straße und zog sich Verletzungen zu. Das bestätigte jetzt am dritten Verhandlungstermin eine Beamtin der Landsberger Polizei, die seinerzeit in Kaufering im Einsatz war. Die Polizei und die Sanitäter hätten den am Kopf blutenden, erheblich erregten, alkoholisierten Geschädigten angetroffen, der sich erst nach einigem Zureden ins Krankenhaus habe fahren lassen. Das Unfallfahrzeug und seine Besatzung waren nicht vor Ort, es gab aber Hinweise, die zur Ermittlung führten.
Am ersten Verhandlungstermin hatte das Schöffengericht mit Richterin Martina Triebel bereits sieben Zeugen vernommen. Eine Woche später wurden zwei Videos von Überwachungskameras einer naheliegenden Tankstelle und des Supermarktes angeschaut. Nun soll der Prozess am 27. Oktober fortgesetzt werden. Zunächst mit der Vernehmung des noch ausstehenden Zeugen, gegen den ein Ordnungsgeld verhängt wurde und der mit Zustellurkunde geladen werden soll. Möglicherweise kann an diesem Tag auch ein Urteil gesprochen werden.
Die Anklage gegen den 25-Jährigen lautet auf vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Der Angeklagte sitzt derzeit wegen einer anderen Angelegenheit im Gefängnis.