Der Finanzhof folgt ihren Argumenten
Erfolg für Natalie Steiners Masterarbeit
Nicht jede Arbeit, die an Universitäten geschrieben wird, wird außerhalb des Campus als „praktisch wertvoll“erachtet. Bei Natalie Steiners Masterarbeit „Zweifelsfragen der Realteilung – eine Diskussion im Licht der aktuellen Rechtsprechung“sieht das anders aus. Bei dem scheinbar abstrakten Thema geht es um bares Geld.
Wollen Personengesellschafter, zum Beispiel einer GbR, die Gesellschaft auflösen, würde üblicherweise das Betriebsvermögen zu Privatvermögen werden. Die Folge: Das Vermögen müsste versteuert werden. Das aber kann umgangen werden, wenn die Gesellschafter mit ihrem Vermögensteil ein Einzelunternehmen eröffnen, oder weiterführen – ganz ohne Steuertricks. Das nennt der Steuerrechtler dann steuerneutrale Realteilung.
Es war Steiners Professor Robert Ullmann, der ihr Thema vorschlug. „Am Anfang musste ich mich reinlesen und durchbeißen. Erst war ich schon überfordert, dann aber war es eigentlich gut machbar“, sagt sie. Ihr Professor war es dann auch, der die Arbeit bei der Steuerberaterkammer München einsandte, wo diese dann überzeugte, als eine Arbeit, die „einen sehr hohen praktischen Wert für den Steuerberaterberuf aufweist“. Auch der Bundesfinanzhof folgte in einem aktuellen Urteil zum Thema in wesentlichen Punkten Steiners Argumentation. Inzwischen arbeitet Steiner am Lehrstuhl ihres Professors als wissenschaftliche Mitarbeiterin und promoviert. Die Steuerberaterkammer München hat die Arbeit der ehemaligen Studentin der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Uni Augsburg mit einem 2000 Euro dotierten Sonderpreis ausgezeichnet. Denn Steiner habe in ihrer Arbeit zur Realteilung noch ungeklärte Fragen untersucht und Antworten gefunden.