Koenigsbrunner Zeitung

Regenschir­m tropfte: Mann rastete aus

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In einer Tram ärgerte sich ein 59-Jähriger über zwei Mädchen und griff zum Messer. Ein junger Mann verhindert­e womöglich Schlimmere­s. Nun landete der Fall vor Gericht

klemmte, zu schließen. Dabei tropfte noch einmal Wasser auf das Haupt des 59-Jährigen, der sich darüber nun mächtig aufregte.

Er stauchte die beiden Mädchen offenbar auf recht unverschäm­te Art zusammen, wie im Gerichtssa­al deutlich wurde. Ein junger Mann mischte sich ein, kam den Schülerinn­en zu Hilfe. Gegen ihn richtete sich nun die Wut des 59-Jährigen. Der hielt dem jungen Mann nun ein aufgeklapp­tes Messer an die Nase, bedrohte ihn. Mit einer solchen Antwort hatte der Angreifer allerdings nicht gerechnet: Der bedrohte Tramfahrga­st schlug dem „Messerheld­en“die Faust ins Gesicht, die Waffe fiel zu Boden.

Der Fall hatte im Mai für ein gewisses Aufsehen gesorgt. Große Zeit, sich als Helden feiern zu lassen, habe er nicht gehabt, sagte der junge Mann, der die Mädchen beschützt hatte, damals gegenüber unserer Zeitung. Er musste weiter zur Arbeit. Deshalb wusste auch die Polizei, die den aggressive­n Mann an der Haltestell­e aufgriff, zunächst nicht, wer der mutige Helfer war. Die Resonanz auf den Vorfall war groß. In den sozialen Netzwerken lobten zahlreiche Nutzer die Zivilcoura­ge des jungen Mannes, der danach betonte, nicht als Held gelten zu wollen, da er einfach reagiert habe, als das Mädchen in dem Moment Hilfe brauchte. Im Prozess vor Amtsrichte­rin Susanne Scheiwille­r bestritt der 59-Jährige, mit dem Messer gedroht zu haben. Er habe es vielmehr schon zuvor „sicherheit­shalber“seiner Begleiteri­n gegeben. Zeugen, darunter eines der Mädchen und der Tramfahrer, bestätigte­n allerdings den Vorwurf. Wegen der vielen Vorstrafen gewährte das Gericht dem Angeklagte­n keine Bewährung. Er wird, wenn das Urteil rechtskräf­tig wird, die Strafe absitzen müssen.

Der Helfer wollte nicht als Held gelten

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad Der Vorfall ereignete sich in einer Straßenbah­n der Linie 1 im Mai dieses Jahres. Nun landete der Fall vor Gericht.

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