In Rekordzeit zu neuen Wohnungen
Sieben Projekte werden in Schwabmünchen in 20 Minuten genehmigt. Ein Antrag findet keine Zustimmung
Schwabmünchen Rekordverdächtig schnell war die Entscheidungsfindung der Ausschussmitglieder auf der vergangenen Sitzung des Schwabmünchner Bauausschusses. Die insgesamt acht Bauanträge behandelten die Volksvertreter im Schnelldurchgang, wobei die übliche Vorprüfung durch die Bauverwaltung auch mit keinen großen Einschränkungen aufwartete.
Durch den Wegfall des Areals aus dem vom wasserwirtschaftsrechtlich festgelegten Überschwemmungsgebiet und nur marginalen Abweichungen von den baurechtlichen Vorgaben erteilte der Ausschuss dem Neubau von dreimal fünf Eigentumswohnungen mit 13 Fertiggaragen am Sinkelweg das gemeindliche Einvernehmen. Dieses erhielt ebenso auf Empfehlung der Bauverwaltung die Umnutzung einer gewerblichen Einheit in eine Wohnung an der Hainstraße, der Umbau eines Einfamilienhauses am Glasbühlweg, die Errichtung von vier Einfamilienhäusern/Reihenhäusern an der Taubentalstraße sowie der Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Abstellraum an der Auenstraße.
Der Teilabbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienhauses mit Garagenerweiterung an der Grüntenstraße wurde aufgrund der Abweichungen von einem bestehenden Bebauungsplan verhältnismäßig lange besprochen. Neben den Abweichungen habe auch ein Nachbar dem Bauantrag seine Unterschrift verweigert, da er sich historisch beeinträchtigt fühle, erläuterte Bürgermeister Lorenz Müller. Auf Vorschlag von Jürgen Gewitz von der städtischen Bauverwaltung, der die Abweichungen als maßvoll beschrieb, erteilte der Ausschuss letztlich einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. „Das Landratsamt hat die vorliegenden Sachverhalte rechtlich zu prüfen und zu entscheiden“, sagte Gewitz. Die Änderung eines Einfamilienhauses in zwei Wohnungen mit Aufstockung an der Anton-MaurerStraße war schon einmal Thema im Ausschuss. Dort wurde die Maßnahme mit Freistellungsbescheid bekannt gegeben worden. Durch eine Umplanung des Treppenhauses wurde nun die Gebäudehöhe überschritten und eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde notwendig. Diese Erhöhung wurde vom Ausschuss als städtebaulich vertretbar eingestuft und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
Allein die energetische Sanierung und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses an der Mantigostraße fand keine Zustimmung. Aus Sicht von Bürgermeister Müller würde durch die Planung eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig, ebenso seien die benötigten Stellplätze nach den Planunterlagen nicht möglich. Das Stadtoberhaupt regte die Ablehnung des Antrags und ein Gespräch mit dem Antragsteller an. Einstimmig versagten die Stimmberechtigten das gemeindliche Einvernehmen.