Die Lebensretter an der Decke
Rauchmelder verhindern tragische Unglücke. Deshalb werden sie auch im Freistaat zur Pflicht. Mieter und Eigentümer müssen mit der Neuregelung zum Jahreswechsel einiges beachten
München In allen Wohnungen und Wohnhäusern in Bayern sind Rauchmelder vom 1. Januar 2018 an Pflicht. Eine lebensrettende Maßnahme, betont Claudia Groetschel, Sprecherin des Forums Brandrauchprävention. Pro Tag werden in Deutschland etwa zwei Menschen dank Rauchmeldern vor dem Tod, Brandverletzungen oder Rauchvergiftungen bewahrt. Das ergab eine bundesweite Medien-Auswertung des Forums über einen Zeitraum von fünf Monaten.
„Die meisten Brände entstehen tagsüber, aber die meisten Menschen sterben bei Feuern in der Nacht“, erklärt Groetschel. In Zahlen: 70 Prozent der Feuertoten kommen im Durchschnitt nachts bei Bränden ums Leben – dabei brechen dann nur 35 Prozent aller Feuer aus. „Sie fallen vom Schlaf direkt in die Bewusstlosigkeit“, erklärt die Sprecherin. Im Schlaf seien die Sinne getrübt, so Jürgen Weiß vom Bayerischen Feuerwehrverband. Wenn der Geruchssinn nicht warnt, müsse das stellvertretend ein Rauchmelder übernehmen. „Dann können sich die Personen rechtzeitig retten.“
In der Pflicht stehen laut bayerischem Innen- und Bauministerium die Eigentümer. Sie müssen für ihre Mieter Rauchmelder anbringen, aber auch im eigenen Haus und der Eigentumswohnung sind diese vorgeschrieben. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, soll jeweils ein Rauchmelder installiert sein. „Der Vermieter kann bestimmen, ob der Mieter selbst für die jährliche Wartung zu sorgen hat oder ob er diese Aufgabe an eine Firma überträgt“, teilt der Mieterverein München mit. Eigentümer müssen die Melder aber mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen.
Dank Aufklärungsarbeit und neuer Gesetzgebung sei die Anzahl der Toten durch Brände deutschlandweit von rund 700 im Jahr 2000 auf knapp 360 im vergangenen Jahr gesunken, erklärt Groetschel vom Forum Brandrauchprävention. „Die Zahlen sind kontinuierlich nach unten gegangen“– sie sieht einen direkten Zusammenhang mit der Zunahme der Rauchmelder.
2003 hatte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Pflicht für alle Neubauten eingeführt, Bayern zog 2013 nach. Jürgen Weiß vom Feuerverband glaubt nicht, dass jeder auch wirklich zum Stichtag einen Rauchmelder installiert hat. „So blauäugig sind wir nicht.“Spezielle Kontrollen sieht das Innen- und Bauministerium nicht vor. Aber bei einem Brand mit Verletzten oder Toten drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen, sollte er keine Rauchmelder installiert haben. Mieter könnten Schadenersatzansprüche geltend machen. Für den Versicherungsschutz muss der Eigentümer die gesetzlichen Sicherheitsregelungen einhalten.