Salat am besten mit Fetten und Eiweißen essen
Manche Menschen vertragen Rohkost schlechter als gegartes Gemüse. Deshalb rät die Stiftung Warentest, Salat mit ausreichend Fett (zum Beispiel im Dressing) und Eiweiß (zum Beispiel in Nüssen und Schafskäse) zu essen. Durch die Kombination von Fett und Eiweiß fällt die Verdauung leichter und der Körper kann Nährstoffe besser aufnehmen. der von weit herkommt. Vorsicht: Wer googelt, sollte niemals einen Anbieter wählen, der mit Tiefpreisen wirbt. Wichtig ist immer, wo die Firma sitzt. Hinter so mancher Ortsvorwahl steckt nur ein Callcenter, der 24-Stunden-Nothelfer kommt aber von weit weg. Betroffene sollten immer fragen, welche Anfahrtskosten anfallen und wann der Monteur da sein kann. Die Notdienste müssen am Telefon darüber Auskunft geben. Tun sie das nicht, einen anderen anrufen.
Gaunerfirmen locken im Internet oft mit Dumpingpreisen ab neun Euro, verlangen dann aber viele hundert Euro, weil die Türöffnung angeblich kompliziert und aufwendig war. Wer bei dem Telefonat jemanden mithören lässt, geht auf Nummer sicher und kann Absprachen im Streitfall beweisen. Geschildert werden sollte unbedingt, was genau passiert ist und gemacht werden soll. Ist die Tür zugefallen, braucht der Servicemann sie nur zu öffnen und nicht gleich das ganze Schloss auszuwechseln. Klemmt ein Sicherheitsschloss oder ist die Tür abgeschlossen, gehört auch das klar gesagt. So kann der Notdienst kalkulieren.
Wer noch vor der Auftragsvergabe ausdrücklich nach den Kosten fragt, macht es ● ● Unter Zeugen telefonieren Über den Preis reden richtig. Nicht über Geld sprechen mündet häufig in böse Überraschungen. Möglich ist, nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Hilfe in der Not zu fragen. Der Festpreis sollte schon die Anfahrtskosten enthalten. Legt sich der Notdienst auf eine Summe fest, kann der Monteur später nicht plötzlich deutlich höhere Beträge fordern. Der Kunde darf auf dem Festpreis beharren, betont Verbraucherschützerin von Behren.
● Auf Zuschläge achten
An Sonnund Feiertagen oder nachts dürfen Schlüsseldienste durchaus Zuschlä- ge für ihren Service verlangen. An Werktagen, innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, ist das nicht erlaubt. Will der Monteur einen „Sofortzuschlag“, einen „Bereitstellungszuschlag“oder „Spezialwerkzeugkosten“abrechnen, ist das laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 31 C 63/98-44) nicht zulässig. Das ist normal
Die Verbraucherzentralen haben sich vor kurzem einen bundesweiten Marktüberblick bei 600 Schlüsseldiensten verschafft, was eine einfache Türöffnung inklusive Anfahrt aus der näheren Umge-
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