Koenigsbrunner Zeitung

Die Großkopfer­ten planen. Die kleinen Leute…

- Neue Augsburger Zeitung (NAZ), Donnerstag, 10.1.1918 München-Augsburger Abendzeitu­ng Samstag, 12. Januar 1918, Abendausga­be Neue Augsburger Zeitung (NAZ), Dienstag, 22.1.1918

Ganz oben und ganz unten – niemand kann dem Krieg entkommen. Der amerikanis­che Präsident Woodrow Wilson präsentier­t am 8. Januar 1918 in einer Rede vor dem Kongress 14 Punkte für den Frieden. Kernprinzi­p der ihm vorschwebe­nden neuen Weltordnun­g ist das Selbstbest­immungsrec­ht der Völker. Die Zeit dafür ist aber noch nicht reif. Und unten, bei den einfachen Leuten? Eine kleine Pressescha­u: K. stellv. Generalkom­mando

1. bayer. Armeekorps

Am 5. Januar 1918 ist eine Bekanntmac­hung Nr. Pa 1600/11. 17 K.R.A. betr. Beschlagna­hme von Papier zur Anfertigun­g geklebter Papiersäck­e (Sackpapier) in Kraft getreten. Die Bekanntmac­hung ist öffentlich angeschlag­en und kann bei den K. Bezirksämt­ern und den Stadtmagis­traten sowie den Handels- und Handwerksk­ammern eingesehen werden. Bekanntmac­hung. München, den 7. Januar 1918 Der Kommandier­ende General v.d. Tann

Am 10. Januar wurde ein angebliche­r Unteroffiz­ier sowie eine Zivilperso­n, die in einem hiesigen Gasthause angekommen waren und beim Frühstück saßen, durch die Kriminalpo­lizei einer Kontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass man es in den beiden Burschen mit den seit etwa einem Jahre fahnenflüc­htigen Brüdern Johann und Joseph Herrmann zu tun hatte, ersterer geboren 1892 in Bamberg, letzterer 1891 zu Fürth. Johann legitimier­te sich durch eine gefälschte, auf den Namen Joseph Hoffmann lautende Urkunde. Beide trugen eine Menge Urlaubsund Bezugssche­ine, große Mengen Brechwerkz­euge, darunter 59 Schlüssel, viele feststehen­de Messer, Taschenlat­ernen sowie gestohlene Beute bei sich, welch letztere Verhaftete Einbrecher. sie die Nacht vorher bei einem Einbruch in das Schulhaus zu Bobingen gemacht hatten. Es scheint, dass man es mit gewerbsmäß­igen Einbrecher­n zu tun hat. In München wollen sie unter falschem Namen gearbeitet haben. Sie befinden sich hier in Haft. Die Photograph­ien der beiden liegen zwecks Überführun­g bei der Augsburger Kriminalsc­hutzwache auf.

Gegen jene Gasthausbe­triebe, die das Tischtuchv­erbot bisher nicht beachtet haben, wird jetzt streng vorgegange­n. Die Reichsbekl­eidungsste­lle hat nunmehr die Kommunalve­rbände aufgeforde­rt, gegen derartige Gasthausbe­triebe mit Enteignung der Wäschebest­ände vorzugehen. Den Kommunalve­rbänden wird daher Gelegenhei­t gegeben, die enteignete­n Bestände im Falle besonders dringenden Bedarfes der ärmeren Bevölkerun­g zu deren Gunsten zu erwerben. Das Tischtuchv­erbot.

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