Flüchtlinge: Kinder dürfen auf Regelschule
Beschluss des Verwaltungsgerichts
Ingolstadt Sechs Flüchtlingskinder aus dem Bayerischen Transitzentrum Manching Ingolstadt (BayTMI) dürfen zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres am regulären Unterricht teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht München beschlossen. Wie das Kultusministerium bestätigte, können die Kinder ab Montag eine Regelschule besuchen.
In dem Fall ging es um Familien aus dem Kosovo, die im Transitzentrum untergebracht sind. Die Familien hatten verlangt, dass ihre Kinder nicht im Transitzentrum eine sogenannte Übergangsklasse mit Schülern mit geringeren Deutschkenntnissen, sondern den Unterricht an einer regulären Schule besuchen können. Die Kinder lebten laut Verwaltungsgericht seit 2013 beziehungsweise 2014 in Deutschland, hatten schon früher Regelschulen besucht und verfügten über ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen.
Dass die Kinder nach dem Gerichtsbeschluss zunächst wieder nach Hause geschickt wurden, habe daran gelegen, dass die Frist zum Einlegen eines Rechtsmittels noch offen war, hieß es aus dem Kultusministerium. Mittlerweile habe das Ministerium jedoch gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern entschieden, keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen.
Insgesamt werden laut Ministerium in Zentren in Manching, Deggendorf und Regensburg sowie Bamberg mehr als 400 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterrichtet. Für Kinder aus Transitzentren muss zunächst der Asylstatus geklärt sein. Nach diesem werde entschieden, wo und wie die Kinder unterrichtet werden.
Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßte die Beschlüsse des Münchner Verwaltungsgerichts. Man könne Flüchtlingskinder nun nicht nicht mehr „in diskriminierender Weise auf eine Ersatzschule im Lager“verpflichten.