Familiennachzug bleibt ausgesetzt
Ab August soll er aber eingeschränkt wieder möglich sein
Berlin Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag nach hitziger Debatte einen Gesetzentwurf von Union und SPD – mit den Stimmen der potenziellen Regierungspartner und gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – darunter viele Syrer – dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die Große Koalition hatte den Anspruch darauf für zwei Jahre ausgesetzt – bis Mitte März. Nun bleibt den Betroffenen dies für viereinhalb weitere Monate verwehrt. Danach sollen sie in begrenztem Ausmaß die Möglichkeit bekommen, Verwandte nachzuholen.
Das stößt auf Kritik von vielen Seiten. Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den Kompromiss beim Familiennachzug verständigt, um kurz vor Ablauf der Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ab 1. August soll bis zu 1000 Betroffene pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden. Details der Neuregelung wollen Union und SPD noch klären. Details über die Abstimmung lesen Sie in der Politik, warum damit das Gerangel in der Flüchtlingspolitik nicht beigelegt ist, steht im Kommentar.