Striktes Handyverbot an Schulen soll gelockert werden
Schüler dürfen das Mobiltelefon auf dem Schulgelände bisher nicht einschalten. Das könnte sich ändern – ein bisschen
München Die CSU-Mehrheit im Landtag will auf Kritik von Lehrern, Eltern und Schülern am strikten Handy-Verbot an bayerischen Schulen mit gewissen Lockerungen reagieren: Es werde sicher keine totale Freigabe geben, sagte der CSU-Abgeordnete Manfred Ländner im Bildungsausschuss des Landtags. „Wir werden aber auf die sich verändernden Zeiten reagieren.“
Wie genau die Anpassungen aussehen sollen, ließ die Regierungsmehrheit jedoch offen. Bislang müssen Handys nicht nur im Unterricht, sondern auf dem gesamten Schulgelände immer ausgeschaltet sein – außer ein Lehrer erlaubt im begründeten Einzelfall die Nutzung. Man wolle einem von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) angekündigten Runden Tisch mit den betroffenen Gruppen nicht vorgreifen, hieß es in der CSU. Einen Termin dafür gibt es laut Kultusministerium aber noch nicht.
Zwar wollen auch SPD, Grüne und Freie Wähler nicht daran rütteln, dass Handys im Unterricht grundsätzlich ausbleiben müssen. Sie halten aber die strikte bayerische Verbotsregel für überholt und fordern ein komplettes Umdenken im Umgang mit digitalen Medien: Ein Smartphone zu nutzen sei heute eine „Kulturtechnik“wie Lesen und Schreiben, glaubt der Grünen-Bildungsexperte Thomas Gehring (Kempten): „Es muss deshalb an der Schule einen Platz haben und eingesetzt werden können.“
Lehrer-, Eltern- und Schülerverbände halten vor allem die im Ermessen einzelner Lehrer liegende Ausnahmeregelung für „nicht befriedigend, nicht demokratisch und nicht transparent“. An vielen bayerischen Schulen gebe es deshalb immer wieder Ärger. So hatte etwa im Herbst eine neue Schulleitung am JohannSchöner-Gymnasium im unterfränkischen Karlstadt eine zuvor einvernehmlich beschlossene zeitlich begrenzte Handynutzung in der Mittagspause und im Oberstufenzimmer einkassiert und sich auf die Rechtsmeinung des Kultusministeriums berufen. Dort hatte man diese Regelung als „zu weitgehend“befunden.
In einer Petition, die die CSUMehrheit am Donnerstag im Landtag ablehnte, forderten die Verbände deshalb die rechtliche Klarstellung, dass einzelne Schulen eigene Ausnahmeregelungen vom strikten Handyverbot beschließen können und dafür – wie in Karlstadt geschehen – Eltern und Schüler über die Schulforen einbinden sollen. Kultusstaatssekretär Georg Eisenreich (CSU) entgegnete in einer schriftlichen Stellungnahme, dass dies bereits mit dem geltenden Gesetz problemlos möglich sei: Die „Eigenverantwortung der Schulen“ermögliche „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben allgemeine Grundsätze zur Handynutzung in der jeweiligen Schule festzulegen“.
„Das Kultusministerium spricht mit gespaltener Zunge“, schimpft deshalb Martin Löwe, Landesvorsitzender des Bayerischen Elternverbands. Man könne nicht in Karlstadt mit Verweis auf die geltende Rechtslage ablehnen, was man in München als im Grundsatz rechtlich möglich bezeichne. Die Sonderregelung einer Schule dürfe eben nicht über die Vorgaben des Gesetzes hinausgehen, entgegnet ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage. Doch wo ist die Grenze? „Was vertretbar ist und was nicht, ist manchmal eine Grauzone“, räumt der Sprecher ein. Die Landtags-CSU drängt auf eine bayernweit einheitliche Lösung. Man werde die HandyFreigabe nicht jeder Schule selbst überlassen können, findet Bildungspolitiker Ländner: „Wir sollten uns insgesamt eine klare Regel geben.“