Deutsche Gerichte ächzen unter Asylverfahren
Das Bundesverfassungsgericht sieht eine große Zahl von Klagen in Asyl- und Flüchtlingsfällen auf sich zukommen. „Wir rechnen mit einem starken Anstieg, da in den unteren Instanzen mittlerweile etwa 250 000 Fälle anhängig sind“, sagte Präsident Andreas Voßkuhle. Eine große Zahl der Fälle betrifft Abschiebungen nach Afghanistan. Mit der Beurteilung der Sicherheitslage tun sich viele Richter schwer, weil das Auswärtige Amt noch keinen aktuellen Lagebericht vorgelegt hat. Dieser ist wichtig für die Entscheidungen über Asylanträge sowie für Abschiebungen abgelehnter Bewerber. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, es gebe in Afghanistan sichere Regionen. Erst am späten Dienstagabend wurden 14 Afghanen von München aus nach Kabul abgeschoben. Zehn von ihnen sollen Straftäter gewesen sein, einer wurde als „Gefährder“eingestuft. Berlin
Als „Leuchtturm-Projekt“feiern Union und SPD das Bildungspaket, auf das sie sich in den Koalitionsverhandlungen geeinigt haben. Für die SPD-Spitze ist es im Werben um die Zustimmung der Parteimitglieder zum Koalitionsvertrag das vielleicht stärkste Argument. Denn Bildung ist eines der Themen, die die Bürger am meisten beschäftigen. Angesichts maroder Schulgebäude und massiven Lehrermangels zeigt sich knapp die Hälfte der Bevölkerung laut einer aktuellen Studie unzufrieden mit dem Schul- und Bildungssystem im eigenen Bundesland. Dass Bildung Ländersache ist, macht die Sache kompliziert – die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung sind begrenzt. Doch die Koalitionspartner in spe wollen für bessere Bildungsangebote tun, was in ihrer Macht steht – nämlich kräftig investieren – elf Milliarden Euro zusätzlich sind eingeplant.
Bundesweit gebührenfreie Bildung für alle, von der Kita bis zu Studienabschluss oder Meisterprüfung, wie es die SPD in ihrem Wahlprogramm gefordert hatte, ist aber auch für diese Summe nicht zu haben. So bleibt es bei den Kita-Gebühren vorerst weiter bei großen re- gionalen Unterschieden. Sind die Kitas etwa in Berlin und künftig auch in Niedersachsen kostenfrei, hängen die Gebühren in anderen Bundesländern vom Einkommen der Eltern ab und können mehrere hundert Euro im Monat betragen. Immerhin haben Union und SPD das Ziel ausgegeben, die Betreuung in Kindertagesstätten auszubauen und günstiger zu machen – „bis hin zur Gebührenfreiheit“, wie es heißt. Dafür stehen in den kommenden vier Jahren 3,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
Nachdem bereits 1996 der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für über Dreijährige eingeführt worden war, sollen Eltern künftig auch die Garantie haben, dass ihre Kinder im Grund- schulalter nachmittags betreut werden können. Ab 2025 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gelten, den sowohl Union als auch SPD in ihren Wahlprogrammen forderten. Eltern könnten so Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren. Und gerade für Kinder aus bildungsfernen Familien soll Ganztagsbetreuung die Chancen auf schulischen Erfolg steigern.
Für die Kommunen bedeutet das geplante Gesetz gewaltige Ausgaben für den Ausbau von Horten. Nicht nur für die vielen Städte und Gemeinden, die pleite sind, wären die Kosten nicht zu stemmen. Selbst finanziell einigermaßen gesunde Kommunen kämen schnell an ihre Grenzen. Deshalb sieht die Vereinbarung von Union und SPD vor, das sogenannte Kooperationsverbot weiter zu lockern. Das Gesetz, 2006 eingeführt von der schwarz-roten Regierung unter Führung von Angela Merkel, sollte den Grundsatz stärken, dass Bildung Ländersache ist. So durfte der Bund bislang nur in finanzschwachen Kommunen die Schulen unterstützen. Durch eine Grundgesetzänderung soll der Bund künftig in alle Schulen investieren dürfen. Dafür stehen zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Allerdings dürfen die Mittel nur in Gebäude und Ausstattung gesteckt werden – aus dem wichtigen Bereich Personal wird der Bund sich weiter heraushalten müssen.
Auch an den Schulen soll die Digitalisierung vorangetrieben werden. Im Rahmen eines „Digitalpakts