Gericht prüft Rundfunkbeitrag
Kläger halten ihn für verfassungswidrig
Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht wird am 16. und 17. Mai die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Der Verhandlung in Karlsruhe liegen vier Verfassungsbeschwerden zugrunde. Die Beschwerdeführer betrachten den Beitrag als Steuer und sprechen den Ländern, die ihn im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebungskompetenz ab. Auch sei der Beitrag verfassungswidrig, weil er unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde. So würden bei einer Erhebung pro Wohnung unabhängig von der Zahl der dort lebenden Menschen Ein-PersonenHaushalte gegenüber Mehr-Personen-Haushalten benachteiligt.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich auch mit der Beschwerde des Autovermieters Sixt befassen, der die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen als unrechtmäßig empfindet. Unternehmen mit vielen Filialen würden benachteiligt. Für das Bundesverwaltungsgericht ist der Beitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt keine Steuer und wird zu Recht erhoben. Er diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Staffordshire-Terrier-Mischling verursachten Bissverletzungen todesursächlich“gewesen, hieß es.
Der Hund war nach der Attacke am Dienstagabend in ein Tierheim gebracht worden. Chico soll jetzt getötet werden. „Nachdem das Obduktionsergebnis nun bekannt ist, steht fest: Der Hund wird definitiv zeitnah eingeschläfert“, sagte der Sprecher der Stadt Hannover, Udo Möller. Wann genau, sagte er nicht. Zugleich räumte die Stadt Hannover Fehler ein. Der Hund ist den Behör- den bereits 2011 aufgefallen. Nach einem Hinweis des Amtsgerichts hätte das Tier begutachtet werden sollen, das sei aber nicht passiert. Nach jetzigen Erkenntnissen hätte die Begutachtung dazu geführt, dass dem Besitzer die Haltung des Hundes verboten worden wäre. Die 52-jährige Frau war pflegebedürftig, ihr 27-jähriger Sohn schwer krank. Er hatte den Hund in einem Metallkäfig in seinem Zimmer gehalten und Nachbarn zufolge nur selten ausgeführt. Ein Rentnerpaar hatte den Tierschutzverein informiert, der bei zwei Besuchen 2014 und 2016 allerdings keine Vernachlässigung des Staffordshire-TerrierMischlings feststellte.
Einem Bericht der Bild zufolge erklärte der Geschäftsführer des Tierheims Hannover, Heiko Schwarzfeld, dass „der achtjährige Rüde angesichts der Vorgeschichte nicht mehr vermittelbar“sei. Dennoch hätten sich zahlreiche Hundeliebhaber beim Tierheim gemeldet, die Chico aufnehmen wollten.
Attacken wie die in Hannover kommen höchst selten vor. Jährlich sterben in Deutschland im Schnitt drei bis vier Menschen durch Hunde. Im Raum Augsburg seien wegen der bayerischen Kampfhundeverordnung auch Beiß-Unfälle „äußerst selten“, sagte Anton Spindler, öffentlich bestellter und beeidigter Hundesachverständiger aus Gablingen, unserer Zeitung. Nach der Attacke in Hannover war umgehend der Ruf nach strengeren Kontrollen für Hundebesitzer laut geworden.