8466 Fahrer waren zu schnell
Blitzmarathon: Die Polizei zieht Bilanz
München
Die Blitzer-Standorte waren angekündigt – und trotzdem haben Bayerns Polizisten beim diesjährigen Blitzmarathon 8466 Temposünder erwischt. Das teilte das Innenministerium am Donnerstag nach dem Ende der 24-stündigen Aktion mit, die am Mittwochmorgen begonnen hatte.
Negativer Spitzenreiter bei den bayernweiten Messkontrollen war ein 35-Jähriger, der auf einer Landstraße in Niederbayern mit 189 statt der zulässigen 100 Stundenkilometer geblitzt wurde. „Diesem skrupellosen Verkehrsrowdy schadet es nicht, sich für längere Zeit als Fußgänger Gedanken über seine Fahrweise zu machen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit Blick auf die drohenden drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 1200 Euro Geldbuße für den Fahrer.
Im Einsatzgebiet des Polizeipräsidiums Schwaben Nord war der Negativ-Spitzenreiter im Landkreis Donau-Ries unterwegs. Auf der B2 auf Höhe Kaisheim raste er mit 149 Stundenkilometern in die Fotofalle, erlaubt waren dort nur 100. Insgesamt 373 Fahrer überschritten die zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzungen – vergangenes Jahr waren es 255. Die Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West erwischten in diesem Jahr 763 Temposünder – im Vorjahr waren es nur 330. Die Polizei glaubt, dass die Ursache für diese Zunahme die in diesem Jahr deutlich besseren Witterungsverhältnisse sind. Im vergangenen Jahr herrschte am Tag des Blitzmarathons auf vielen Straßen noch Schnee- und Eisglätte.
Innenminister Herrmann kündigte nach der Blitz-Aktion an, die verstärkten Geschwindigkeitskontrollen fortsetzen zu wollen. Und nicht nur so soll gegen Raser vorgegangen werden: Die Bundesländer setzen sich zudem für höhere Bußgelder für Raser, Drängler und Falschparker ein, die mit ihrem Verhalten andere in Gefahr bringen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die in Nürnberg sattfindende Verkehrsministerkonferenz hervor. Demnach verlangen die Länder von der Bundesregierung, dass entsprechende Verstöße „empfindlich sanktioniert werden“. Ziel solle sein, „die erforderliche abschreckende Wirkung der Sanktionen zu entfalten“.