Haftstrafe für Fahrlehrer
Das Augsburger Amtsgericht hat einen 47 Jahre alten Fahrlehrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, weil er eine Schülerin vergewaltigt hat. Hatte er sie zuvor mit K.o.-Tropfen betäubt?
Augsburg
Es war eine Vergewaltigung, davon ist das Gericht überzeugt, auch wenn die Tat schon 13 Jahre zurückliegt. Demnach ist die damals 18-Jährige von ihrem Fahrlehrer in seiner Wohnung vergewaltigt worden. Ob er ihr zuvor K.o.Tropfen in ein Glas Wein geschüttet hat, wie angeklagt, muss dagegen offen bleiben. Der heute 47-Jährige ist von einem Schöffengericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
Richter Thomas Müller-Froelich gab in der Urteilsbegründung zu erkennen, dass es ein „schwieriges Verfahren“gewesen ist. Es stand Aussage gegen Aussage. Ein anderes Gericht, so Richter Froelich, würde möglicherweise anders urteilen. Tatsächlich hat der Angeklagte, der im Landkreis eine Fahrschule betreibt, bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Als er an der Seite seines Verteidigers, der auf Freispruch plädiert hatte, den Gerichtssaal verließ, zeigte sich der alleinerziehende Vater eines fünfjährigen Sohnes entsetzt. Und kommentierte: „Armes Deutschland.“Zu Prozessauftakt hatte der Fahrlehrer den sexuellen Missbrauch bestritten. Etwas mit Schülern anzufangen, sei absolut tabu.
Wie berichtet, hatte die Frau, heute verheiratet und Mutter, sich nach elfjährigem Schweigen entschlossen, zur Polizei zu gehen und ihren damaligen Fahrlehrer anzuzeigen. Den Anstoß gab, da ihre Schwester Fahrstunden nahm, dass sie wieder auf Fahrschulautos mit der bekannten Aufschrift achtete. Wie wenn eine Schublade voll mit Popcorn aufgezogen wird, sei plötzlich alles aufgepoppt, schilderte sie dem Gericht. Im Prozess, der Mitte März begann, trat sie an der Seite von Opferanwältin Marion Zech als Nebenklägerin auf: „Ich konnte es nicht mehr verdrängen.“Nach dem Urteil wiederholte sie gestern ihre Aussage: „Tief in mir bin ich sicher, dass ich nicht die Erste und auch nicht die Letzte war.“
Der Prozess zog sich in die Länge, weil eine wichtige Zeugin – auch sie
2005 eine Fahrschülerin – krank war. Die 31-Jährige sagte gestern als letzte Zeugin vor den Plädoyers aus. An was sie sich erinnert, wirft kein gutes Licht auf den Angeklagten, auch wenn es damals bei flüchtigen Annäherungsversuchen geblieben sei: einem Kuss und in der Wohnung dem Angebot, sie zu massieren. „Was ich abgelehnt habe.“
Der Fahrlehrer und sie hatten sich zuvor in einem Lokal in Oberhausen getroffen, um die bestandene Führerscheinprüfung zu feiern. „Weil er ein Bier getrunken hatte, sollte ich ihn heimfahren.“Die
18-Jährige ist mit in seine Wohnung gegangen. Ihr Fahrlehrer hatte sich angeboten, für beide einen Salat zuzubereiten. Dazu kam es nicht. Als er ihr sein Wasserbett zeigte, das im Schlafzimmer stand, sei sie von dem Angeklagten unvermittelt geküsst worden. „Es wäre sicher weiter gegangen“, so die Zeugin. Sie war aber aufgestanden und gegangen. „Weil ich mich unwohl gefühlt habe.“Der Angeklagte soll vergeblich versucht haben, sie zurückzuhalten.
Auch das Vergewaltigungsopfer, ebenfalls heute 31, hatte nach bestandener Prüfung sich mit dem Angeklagten in einer Kneipe getroffen. Weil es so laut war, sei man auf seinen Vorschlag hin in seine Wohnung gefahren. „Bei mir läuteten keine Alarmglocken“, erinnerte sich im Prozess die Frau. In der Wohnung hatte sie vom angebotenen Weißwein getrunken, kurz darauf waren ihr die Beine weggesackt. „Ich konnte mich ohne Abstützen nicht mehr fortbewegen.“Der Angeklagte soll sie ins Schlafzimmer getragen und missbraucht haben. Nach Auffassung des Gerichts erinnert sich die Frau an viele „bemerkenswerte“wie „absurde Details“, die nicht erfunden sein können.
Das Gericht sah aber, anders als die Staatsanwaltschaft, die eine deutliche höhere Haftstrafe beantragt hatte, den Vorwurf für nicht ausreichend belegt, dass der Fahrlehrer die 18-Jährige zuvor mit K.o.-Tropfen betäubt hat. Bei den Ermittlungen der Polizei fanden sich nirgends Hinweise, das er dieses Mittel besessen hat – obwohl er es hätte beschaffen können. Der Fahrlehrer ist jahrelang auch als Sanitäter in Rettungswagen mitgefahren. Dort, so Gutachter Richard Gruber im Prozess, gebe es schon mal „einen gewissen Schwund.“
Vor Jahren ist beim Roten Kreuz im Zuge eines Mordprozesses ein Skandal mit illegal beiseite geschafften Betäubungsmittels publik geworden. Einige Rettungssanitäter hatten Nah-Tod-Erfahrungen gesucht, indem sie sich Betäubungsmittel spritzen ließen. Sie führten zur Lähmung des Atems, durch spritzen eines anderen Medikaments wurden sie dann gerettet.