Die Schwänzer und das Geld
Schwänzen ist ein seltsames, vieldeutiges Wort. Laut dem deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm leitet es sich von den mittelhochdeutschen Begriffen „swanzen“(schwanken) und „swenzen“(schwenken) her und bedeutet zunächst so viel wie sich hin- und herbewegen, sich im Tanze drehen, stolzieren oder sich übermütig benehmen. Man darf also wohl vermuten, dass das Wort fröhlichen Ursprungs ist, auch wenn die bayerische Polizei und das Kultusministerium in dieser Sache keinen Spaß verstehen.
Wie ernst die Angelegenheit mittlerweile von Pädagogen genommen wird, zeigt der Eintrag bei Wikipedia, wo unter dem Stichwort „Schulverweigerung“zwischen verschiedenen Formen des „Absentismus“unterschieden wird. Dass Eltern ihre Kinder eigenmächtig für ein oder zwei Tage vom Schulbesuch abhalten, um schneller oder günstiger in den Urlaub zu kommen, ist demzufolge eine „Zurückhaltung“, die unter die Rubrik „funktionale Schulverweigerung“einzuordnen wäre.
Die Frage, ob wegen so einer Diagnose gleich die Polizei einschreiten muss, wird die öffentliche Debatte der kommenden Tage bestimmen. Die CSU-Staatsregierung wird den Zeigefinger erheben, an die Schulpflicht erinnern und hoffen, dass vor der schicksalhaften Landtagswahl im Herbst niemand übermütig wird und ein bayerisches Landesferiengeld fordert.