Was Reisende zu Ryanair Streiks wissen müssen
Zehntausende Passagiere könnten kommende Woche nicht an ihren Zielort kommen, denn die Flugbegleiter der Billig-Airline streiken. Bekommen die Fluggäste dann ihr Geld zurück?
Frankfurt
Täglich beklagt sich Ryanair im Kurznachrichtendienst Twitter über ausgefallene und verspätete Flüge. Die europäische Kommission müsse endlich etwas unternehmen gegen den Lotsenmangel und die Streiks in den nationalen Flugsicherungen, lautet die Dauerkritik der Iren. Doch deren Kunden müssen in diesem Sommer auch noch diverse Streiks des fliegenden Personals fürchten, das die Hauptreisezeit nutzt, um seine Ziele durchzusetzen. Der Streik bei Ryanair wird zehntausende Passagiere treffen. Ein Überblick, worauf sich Reisende jetzt einstellen müssen.
Wann ist der Streik bei Ryanair?
Einem ersten Piloten-Warnstreik zu Weihnachten in Deutschland und einem mehrtägigen Ausstand der Kabinencrews zu Ostern in Portugal folgen nun weitere Arbeitskämpfe im weiten Ryanair-Reich. Für diesen Freitag (20.7.) hat Ryanair bereits 24 Flüge zwischen Irland und Großbritannien abgesagt, weil die irischen Piloten bereits ein zweites Mal die Arbeit niederlegen. In der kommenden Woche wollen sie das auch noch einmal am Dienstag (24.7.) tun, bevor die Flugbegleiter in Italien, Spanien, Portugal und Belgien am Mittwoch und Donnerstag (25./26. 7) folgen. An beiden Tagen hat Ryanair jeweils 300 von mehr als 2400 geplanten Flügen abgesagt. Betroffen sind je rund 50 000 Passagiere.
Sind auch deutsche Flughäfen vom Streik bei Ryanair betroffen?
Ob deutsche Flughäfen von den Ausfällen im Sommer 2018 betroffen sind, konnte die Airline nicht sagen. Betroffene Passagiere würden informiert, hieß es. Im August könnte es dann aber auf jeden Fall eng werden: In Deutschland stimmen die Ryanair-Piloten in der Vereinigung Cockpit bis zum Ende dieses Monats über einen unbefristeten Streik ab. Bei den deutschen Flugbegleitern balgen sich noch die Gewerkschaften Verdi und Ufo, wer ihre Rechte vertreten darf. Aber auch wenn in Deutschland nicht gestreikt wird, kann es zu Beeinträchtigungen im Flugverkehr kommen. Denn die Umläufe der Jets gehen natürlich jeden Tag quer durch das RyanairNetz. Ein Jet, der morgens in Italien wegen Personalmangels stehen bleibt, kann mittags auch nicht in Deutschland oder England zu einem Folgeflug abheben.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wissen möchte, ob mein Flug ausfällt?
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft selbst, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Kann ich bei Streik meinen Flug stornieren? Und bekomme ich dann mein Geld zurück?
Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist – und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Bei langen Ausständen muss die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung organisieren, zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen.
Was ist, wenn sich mein Flug wegen des Streiks verspätet?
Verspätet sich der Flug wegen des Streiks, stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Bei einer kürzeren Flugstrecke von maximal 1500 Kilometern haben die Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das heißt, die Airline muss dafür sorgen, dass es Getränke und Essen gibt und die Reisenden telefonieren können. Ist der Flug zwischen 1500 und 3500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Langstreckenflügen von 3500 und mehr Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenfalls muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden.
Kann ich später zum Flughafen kommen, wenn ich weiß, dass mein Flug verspätet geht?
Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann – und der Reisende ihn dann verpasst.
Bekomme ich bei Flug-Annullierung, Überbuchung oder Verspätung wegen Streiks eine Entschädigung?
Wird der Flug annulliert, ist er überbucht oder verspätet sich drei Stunden oder mehr, haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks – wie zum Beispiel auch miserables Wetter – als außergewöhnliche Umstände. Entschädigung gibt es für Reisende daher nicht.