Wie Sie gegen VW klagen
Justiz ADAC und Verbraucherzentralen treten für Dieselfahrer ein. So schließen Sie sich an
Berlin Verbraucherschützer haben die erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht und wollen den VW-Konzern wegen des Abgasskandals zur Verantwortung ziehen. Betroffene Dieselbesitzer können sich der Klage anschließen, müssen aber einige Dinge beachten.
Wogegen richtet sich die Klage?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC klagen
stellvertretend vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig für betroffene Dieselbesitzer gegen VW. Es geht um die Automarken VW, Audi, Seat und Skoda. Betroffen sind Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter). In diesen Autos muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was wiederum durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamts oder eine Genehmigungsbehörde in Europa belegt sein muss. Der Autokauf muss außerdem nach dem 1. November 2008 erfolgt sein. Wer kann sich anschließen? Betroffene mit einem fraglichen Fahrzeug können sich der Klage anschließen. Nicht anschließen können sich alle Fahrzeughalter, die schon ein rechtskräftiges Urteil gegen VW erwirkt haben, sowie Beschenkte und Leasingnehmer. Außerdem sind alle von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen, die ihre Rechte an sogenannte Sammelkläger abgetreten haben.
Was müssen Interessierte tun?
Hat das Gericht die Klage zugelassen, müssen sich alle Verbraucher, die sich dem Verfahren anschließen wollen, in ein Klageregister eintragen. Das wird vom Bundesamt der Justiz erstellt und dürfte nach Einschätzung des vzbv Mitte November zugänglich sein. Die Eintragung ist kostenlos. Zugleich ist damit die Verjährung der Ansprüche ausgesetzt, diese können also nicht verfallen. Eintragen können sich auch Bürger aus anderen Ländern. Wie geht es dann weiter? Das OLG prüft anschließend, ob sich genug Verbraucher in das Register eingetragen haben. Ist das der Fall, dürfte es im Laufe des kommenden Jahres zu mündlichen Verhandlungen kommen. Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit, sich in das Klageregister einzutragen. Mit dem Ablauf des ersten Verhandlungstages endet zugleich die Möglichkeit, sich aus dem Register wieder auszutragen.
Was ist von dem Prozess zu erwarten? Das Verfahren endet mit einem Vergleich oder Urteil. Ein Vergleich kann Zahlungen an die Verbraucher beinhalten. Bei einem positiven Urteil können Verbraucher ihre Ansprüche individuell einklagen. Ein negatives Urteil ist ebenfalls bindend für Verbraucher.
Wie lange dauert das Ganze?
Es ist schwer zu sagen, wann ein Urteil fällt. Kritiker der Klage und VW selbst weisen darauf hin, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis Verbraucher Gewissheit haben. VW rechnet damit, dass das Verfahren nach dem OLG noch an den Bundesgerichtshof geht.