Vater zahlt jahrelang keinen Unterhalt
Die Summe beläuft sich auf einen fünfstelligen Betrag, jetzt hat ihn das Augsburger Amtsgericht verurteilt. Warum der 46-Jährige seinen Pflichten nicht nachkam und wie die Situation alleinerziehender Eltern im Landkreis ist
Fast drei Jahre lang hat ein 46-jähriger Mann keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt. Ein damals zwischen zwölf und fast 15 Jahre alter Jugendlicher wohnt bei seiner Mutter in Königsbrunn, mehr als 12000 Euro hätte sein Vater in einem Zeitraum von 32 Monaten zahlen müssen. Der Fall wurde nun am Amtsgericht Augsburg verhandelt.
Der 46-jährige gelernte Kfz-Mechaniker gibt gleich zu Beginn der Verhandlung zu, keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt zu haben. Er habe seine Pflichten nicht im Kopf gehabt, platt und energielos sei er gewesen. Dann spricht der Angeklagte über seine damalige Situation: Zwei Jahre lang hatte er keinen festen Wohnsitz und auch keine Arbeit. Er meldete sich beim Jugendamt, kurz bevor er seinen neuen Job als Fitnesstrainer antrat. Im ersten Monat habe er den Unterhalt noch gezahlt, dann hörte er auf. „Mit dem Geld war das sehr knapp für mich“, sagt er. Etwa 1200 Euro netto habe er zu Beginn verdient. Danach folgten zwei Schicksalsschläge.
Zuerst starb seine Mutter, wenig später sein Hund. Es folgten Probleme in der Arbeit: Nach drei Jahren kündigte er, beruflich kam er seitdem nicht mehr richtig auf die Beine. Er arbeitete als Museumsaufseher; sein Versuch, sich mit einem Yoga-Studio selbstständig zu machen, scheiterte. Drei Monate war der 46-Jährige obdachlos, er lebte in einem Zelt. Seit Kurzem wohnt er bei Bekannten im Sauerland in einem 13 Quadratmeter großen Zimmer und erhält Hartz IV. Seine Schulden belaufen sich auf etwa 5000 Euro, doch der Mann sagt: „Ich will für mein Kind zahlen, sobald ich einen Job habe.“Richterin Melanie Koch verurteilte den Mann wegen des sehr langen Zeitraums und der hohen Geldsumme zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem wird die Einziehung der mehr als 12000 Euro angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 46-Jährige, der ohne Anwalt erschien, wäre damit vorbestraft und sagte deshalb: „Das ist nicht gut für die Bewerbung. Ich muss jetzt mit jemandem reden, der sich damit auskennt.“Streitigkeiten über die Unterhaltspflicht gibt es immer wieder. Das Polizeipräsidium Schwaben Nord in Augsburg kann allerdings keine detaillierten Zahlen nennen, da keine Statistik geführt wird, wie häufig die Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt wird. Etwas mehr Aufschluss kann das Landratsamt Augsburg geben. Derzeit vertritt das Amt für Jugend und Familie 1541 Personen, davon 17 Männer und 1524 Frauen, im Rahmen der sogenannten Amtsbeistandschaft – so auch bei dem vorliegenden Fall in Königsbrunn. Die Beistandschaft ist kostenlos und hilft unter anderem, wenn der Vater des Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen will. Zudem hilft sie Betroffenen, wenn der andere Elternteil den Unterhalt für das gemeinsame Kind nicht oder nicht regelmäßig zahlt.
Doch auch die Zahl von 1541 Beistandschaften im Landkreis Augsburg ist nur begrenzt aussagefähig. Denn auch das Landratsamt weiß nicht, wie viele betreuende Elternteile sich möglicherweise überhaupt nicht um Unterhaltszahlungen bemühen, dies ohne Hilfe des Jugendamts selbst tun oder aber sich nicht an das Jugendamt, sondern an einen Anwalt wenden.
Die Fallzahl, bei der nach einer Trennung über den Unterhalt des gemeinsamen Kindes gestritten wird, dürfte also deutlich höher liegen. Im Landkreis wurden 2016 – das ist der Stand der letzten Erhebung – fast 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von einem einzigen Elternteil erzogen. Am höchsten war dieser Anteil in Untermeitingen (28,2 Prozent) und in Königsbrunn (26,5 Prozent); am geringsten war dies in Ellgau (6,5 Prozent) und in Kleinaitingen (9,6 Prozent). (Symbolfoto: Kaya)