Koenigsbrunner Zeitung

Vater zahlt jahrelang keinen Unterhalt

Die Summe beläuft sich auf einen fünfstelli­gen Betrag, jetzt hat ihn das Augsburger Amtsgerich­t verurteilt. Warum der 46-Jährige seinen Pflichten nicht nachkam und wie die Situation alleinerzi­ehender Eltern im Landkreis ist

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Fast drei Jahre lang hat ein 46-jähriger Mann keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt. Ein damals zwischen zwölf und fast 15 Jahre alter Jugendlich­er wohnt bei seiner Mutter in Königsbrun­n, mehr als 12000 Euro hätte sein Vater in einem Zeitraum von 32 Monaten zahlen müssen. Der Fall wurde nun am Amtsgerich­t Augsburg verhandelt.

Der 46-jährige gelernte Kfz-Mechaniker gibt gleich zu Beginn der Verhandlun­g zu, keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt zu haben. Er habe seine Pflichten nicht im Kopf gehabt, platt und energielos sei er gewesen. Dann spricht der Angeklagte über seine damalige Situation: Zwei Jahre lang hatte er keinen festen Wohnsitz und auch keine Arbeit. Er meldete sich beim Jugendamt, kurz bevor er seinen neuen Job als Fitnesstra­iner antrat. Im ersten Monat habe er den Unterhalt noch gezahlt, dann hörte er auf. „Mit dem Geld war das sehr knapp für mich“, sagt er. Etwa 1200 Euro netto habe er zu Beginn verdient. Danach folgten zwei Schicksals­schläge.

Zuerst starb seine Mutter, wenig später sein Hund. Es folgten Probleme in der Arbeit: Nach drei Jahren kündigte er, beruflich kam er seitdem nicht mehr richtig auf die Beine. Er arbeitete als Museumsauf­seher; sein Versuch, sich mit einem Yoga-Studio selbststän­dig zu machen, scheiterte. Drei Monate war der 46-Jährige obdachlos, er lebte in einem Zelt. Seit Kurzem wohnt er bei Bekannten im Sauerland in einem 13 Quadratmet­er großen Zimmer und erhält Hartz IV. Seine Schulden belaufen sich auf etwa 5000 Euro, doch der Mann sagt: „Ich will für mein Kind zahlen, sobald ich einen Job habe.“Richterin Melanie Koch verurteilt­e den Mann wegen des sehr langen Zeitraums und der hohen Geldsumme zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe. Zudem wird die Einziehung der mehr als 12000 Euro angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Der 46-Jährige, der ohne Anwalt erschien, wäre damit vorbestraf­t und sagte deshalb: „Das ist nicht gut für die Bewerbung. Ich muss jetzt mit jemandem reden, der sich damit auskennt.“Streitigke­iten über die Unterhalts­pflicht gibt es immer wieder. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Nord in Augsburg kann allerdings keine detaillier­ten Zahlen nennen, da keine Statistik geführt wird, wie häufig die Verletzung der Unterhalts­pflicht angezeigt wird. Etwas mehr Aufschluss kann das Landratsam­t Augsburg geben. Derzeit vertritt das Amt für Jugend und Familie 1541 Personen, davon 17 Männer und 1524 Frauen, im Rahmen der sogenannte­n Amtsbeista­ndschaft – so auch bei dem vorliegend­en Fall in Königsbrun­n. Die Beistandsc­haft ist kostenlos und hilft unter anderem, wenn der Vater des Kindes die Vaterschaf­t nicht freiwillig anerkennen will. Zudem hilft sie Betroffene­n, wenn der andere Elternteil den Unterhalt für das gemeinsame Kind nicht oder nicht regelmäßig zahlt.

Doch auch die Zahl von 1541 Beistandsc­haften im Landkreis Augsburg ist nur begrenzt aussagefäh­ig. Denn auch das Landratsam­t weiß nicht, wie viele betreuende Elternteil­e sich möglicherw­eise überhaupt nicht um Unterhalts­zahlungen bemühen, dies ohne Hilfe des Jugendamts selbst tun oder aber sich nicht an das Jugendamt, sondern an einen Anwalt wenden.

Die Fallzahl, bei der nach einer Trennung über den Unterhalt des gemeinsame­n Kindes gestritten wird, dürfte also deutlich höher liegen. Im Landkreis wurden 2016 – das ist der Stand der letzten Erhebung – fast 20 Prozent der Kinder und Jugendlich­en unter 18 Jahren von einem einzigen Elternteil erzogen. Am höchsten war dieser Anteil in Untermeiti­ngen (28,2 Prozent) und in Königsbrun­n (26,5 Prozent); am geringsten war dies in Ellgau (6,5 Prozent) und in Kleinaitin­gen (9,6 Prozent). (Symbolfoto: Kaya)

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