Nackte Tatsachen in der Hasengasse
Ein Mann entblößt sich und landet vor Gericht. Dort wird nicht lange verhandelt
Der Paragraf 183 des Strafgesetzbuches ist ein einmaliges juristisches Kuriosum: Er beschreibt ein geschlechtsspezifisches Delikt, für das nur ein Mann bestraft werden kann: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung, also das Zeigen seines Gliedes, belästigt, wird, so heißt es im Gesetzestext, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft (tritt eine Frau nackt in der Öffentlichkeit auf und fühlt sich dadurch jemand belästigt, kommt im Übrigen der Paragraf 183a „Erregung öffentliches Ärgernis“mit derselben Strafandrohung zum Tragen). Mit einem eher ungewöhnlichen Fall einer exhibitionistischen Handlung musste sich das Amtsgericht beschäftigen.
Ein 21-jähriger Afrikaner hatte im Juni in der Hasengasse, Augsburgs einziger Bordellstraße, seine Hose heruntergelassen und vor einer an einem Fenster sitzenden Prostituierten an seinem Glied manipuliert. Die Frau rief die Polizei, die den Mann festnehmen konnte. Sie stellte jedoch keinen Strafantrag, hatte also offenbar kein Interesse, dass der Mann bestraft wird.
Allerdings gab die Prostituierte zu Protokoll, sie habe sich beim Anblick des nackten Geschlechtsteils „geekelt gefühlt“. Weil der 21-Jährige für die Justiz kein Unbekannter war, klagte ihn die Staatsanwaltschaft trotz des fehlenden Strafantrags der Frau an. Dies ist möglich, wenn die Anklagebehörde ein „öffentliches Interesse“an der Strafverfolgung bejaht. Der Prozess vor Strafrichterin Susanne Scheiwiller endete jedoch wie das Hornberger Schießen. Der Angeklagte, der derzeit eine Jugendstrafe von 14 Monaten wegen eines anderen Delikts in einem fränkischen Gefängnis absitzt, wurde für das neuerliche Verfahren eigens nach Augsburg gebracht. Doch im Gerichtssaal stellte sich heraus, dass der 21-Jährige nicht, wie vermutet, der englischen Sprache mächtig ist, der Dolmetscher umsonst erschienen war.
Der Afrikaner versteht offenbar nur seine Landessprache. Der Prozess wäre ohne einen entsprechenden Übersetzer geplatzt. Marco Müller, der Verteidiger des jungen Mannes, schlug vor, das Verfahren einzustellen. Denn inzwischen hatte die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen den 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands erhoben, bei der dem Mann erneut eine Haftstrafe droht. Deshalb ging Staatsanwalt Stephen Soßna auf den Vorschlag des Verteidigers ein und beantragte die Einstellung des Verfahrens wegen der nackten Tatsachen in der Hasengasse, die das Gericht denn auch beschloss.